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Staatskanzlei: Verfassungsrechtliche Überprüfung des Gesetzes zur „Ehe für alle“ – Beauftragung von Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger und Prof. em. Dr. Dr. h.c. Dagmar Coester-Waltjen als Gutachter

Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber und Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback haben heute das Kabinett über die Auswahl und Beauftragung der Gutachter zur verfassungsrechtlichen Überprüfung des Gesetzes zur „Ehe für alle“ informiert. Ein Gutachter wird prüfen, wie das Gesetz verfassungsrechtlich zu bewerten ist. Eine zweite Gutachterin wird daneben die internationale Rechtslage zur „Ehe für alle“ untersuchen.

  • Mit der Prüfung der Frage der Verfassungsmäßigkeit wurde Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger betraut. Prof. Dr. Wollenschläger ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Augsburg. Prof. Dr. Wollenschläger berät als Sachverständiger zahlreiche Landesparlamente, Bundestag und Bundesrat sowie Europäisches Parlament und Europäische Kommission.
  • Mit der vergleichenden Prüfung der internationalen Rechtslage wurde Prof. em. Dr. Dr. h.c. Dagmar Coester-Waltjen, Georg-August Universität Göttingen, beauftragt. Frau Prof. Dr. Coester-Waltjen ist auf Grund ihrer langjährigen wissenschaftlichen Tätigkeit eine besonders ausgewiesene Expertin im Internationalen Familienrecht.

Staatskanzleiminister Dr. Huber:

„Der Bundestag hat das Gesetz zur ‚Ehe für alle‘ in einer ‚Hauruck-Aktion‘ beschlossen, obwohl es im Hinblick auf den besonderen Schutz von Ehe und Familie verfassungsrechtlich sehr umstritten ist. Dies hat zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit in der Bevölkerung geführt. Um hier Klarheit zu schaffen, hat die Staatsregierung einen renommierten Verfassungsrechtler beauftragt, die Rechtslage sorgfältig aufzubereiten und zu bewerten.“

Justizminister Prof. Dr. Bausback:

„Außerdem soll die Rechtslage im internationalen Vergleich dargestellt werden. Wir wollen vor allem wissen: Wie wird in anderen Ländern das Institut der Ehe von der Verfassung oder anderen rechtlichen Grundsätzen besonders geschützt? Das ist wichtig, weil der Vergleich zu anderen Staaten in Europa bei der Auslegung des nationalen Rechts zunehmende Bedeutung erlangt hat.“

Auf der Grundlage der Ergebnisse will die Staatsregierung über die Einreichung einer abstrakten Normenkontrolle vor dem BVerfG entscheiden.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 05.09.2017

Redaktionelle Hinweise

Vollständige Gesetzesbezeichnung: Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts.

  • Weitere Informationen (Bundestag): hier
  • Zweiter Durchgang Bundesrat: hier.
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