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EU-Kommission: Beihilfe für Flughafen Memmingen genehmigt

Die Europäische Kommission hat die öffentliche Unterstützung für den Flughafen Memmingen für mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar erklärt. Die Maßnahme wird es dem Flughafen ermöglichen, die notwendigen Investitionen zu tätigen, um seine Klassifizierung als Flughafen zu behalten. Dies ist erforderlich, damit bestimmte Flugzeugtypen den Flughafen anfliegen können.

Im Jahr 2013 genehmigte die Kommission die Beihilfe des Freistaats Bayern für das gleiche Investitionsvorhaben für bis zu € 7,75 Mio., was 50% der gesamten geschätzten Kosten des Projekts betrug. Allerdings wurde das Projekt nicht realisiert und die Beihilfe wurde nie ausgezahlt.

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Mit der heutigen Entscheidung ist es Deutschland gestattet, dem Projekt bis zu € 12,2 Mio. Investitionsbeihilfe zu gewähren, was 69% der Gesamtkosten entspricht. Der höhere Beihilfebetrag spiegelt die gestiegenen Projektkosten und die geschwächten Finanzierungsperspektiven wider und steht im Einklang mit der Beihilfehöchstintensität, die in den Luftfahrtleitlinien der Kommission von 2014 festgelegt ist.

Das Projekt trägt zur Verbesserung der Verbindungen in der Region bei, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt unangemessen zu verzerren. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Vorhaben den EU-Beihilfevorschriften entspricht.

Weitere Informationen

Die Details der Entscheidung werden im Beihilferegister der Kommission unter der Fallnummer SA.43787 veröffentlicht, sobald die Vertraulichkeitsfragen gelöst sind.

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 07.09.2017