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StMFLH: Zentrale E-Payment-Lösung für die Behörden des Freistaats Bayern – Weiterer Schritt für die Verwaltung rund um die Uhr

„Bayern ist Vorreiter im Bereich E-Government in Deutschland. Wir wollen, dass Behördengänge zukünftig rund um die Uhr und von überall über das Internet möglich werden – dazu gehört auch eine sichere und moderne digitale Bezahlmöglichkeit“, sagte Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder, der auch CIO des Freistaats Bayern ist, beim Start des erweiterten Service im Bereich ePayment. Der Freistaat bietet ab sofort die digitale Bezahlmöglichkeit über den ePayService an, der zusammen mit T-Systems fortentwickelt wurde.

„Damit lassen sich Zahlungen für die staatlichen Behörden und Ministerien einfach, schnell und sicher abwickeln“, hob Söder hervor.

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Bayern wird zur Leitregion des digitalen Aufbruchs.

Über den erweiterten Basisdienst können digitale Leistungen und Angebote auch gleich digital abgerechnet werden, die die staatlichen Behörden im Freistaat Bayern über ihre Webshops anbieten. Bislang war lediglich digitales Bezahlen per Kreditkarte möglich. Nunmehr wurde das Online-Bezahlverfahren PayPal zusätzlich in ePayService integriert.

„Eine enorme Vereinfachung für die Bürgerinnen und Bürger bei der Nutzung des zunehmend umfangreicheren Online-Service-Angebots der Verwaltungen“, betonte Söder.

Mit dem neuen ePayService können etwa Leistungen der Vermessungsverwaltung, wie der Kauf von digitalen Geodaten über den Online-Shop „GeodatenOnline“, oder Prüfungsgebühren zur staatlichen Fischerprüfung bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft online bezahlt werden. Der ePayService bietet mit Kreditkarte und PayPal weit verbreitete und in der Bevölkerung akzeptierte sichere elektronische Zahlungsmöglichkeiten sowie die vollautomatische Abrechnung mit der Staatsoberkasse Bayern. Die Bereitstellung von ePayService steht im Einklang mit der Digitalisierungsstrategie des Freistaates Bayern und der Zielsetzung des Bayerischen E-Government-Gesetzes.

StMFLH, Pressemitteilung v. 13.09.2017