Gesetzgebung

Staatskanzlei: Zum Bundesrat am 22. September 2016

Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Konsequent gegen jede Form der Behinderung von Rettungskräften vorgehen / Harte Strafen sind ein klares Signal gegen irre Rasereien auf unseren Straßen“

Zur Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (TOP 43)

Bayern begrüßt die Erhöhung der Sanktionen bei Nichtbilden von Rettungsgassen. Bayerns Bundesratsminister Dr. Marcel Huber:

„Wenn Rettungskräfte sich mühsam einen Weg durch den Stau bahnen müssen und den Unfallort nicht rechtzeitig erreichen, kann das Menschenleben gefährden. Die Unfallopfer sind auf schnelle Hilfe angewiesen, in diesen Situationen zählt oft jede Sekunde. Wir setzen deshalb auf hohe Bußgelder und Fahrverbote, um die Autofahrer von ihrem unverantwortlichen Verhalten abzubringen und die Zufahrt der Rettungsfahrzeuge nicht mehr zu versperren.“

Das Blockieren von Rettungsgassen kann zukünftig mit einem Bußgeld von bis zu € 320, gegebenenfalls verbunden mit einem einmonatigen Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg geahndet werden. Bayerns Bundesratsminister verwies darauf, dass neben diesen Änderungen im Ordnungswidrigkeitenrecht erst im Mai dieses Jahres die vorsätzliche Behinderung der Hilfe bei Unglücksfällen ausdrücklich unter Strafe gestellt wurde und jetzt mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden kann.

„Wir gehen konsequent gegen jede Behinderung von Rettungskräften vor“, unterstrich der Minister.

Die Staatsregierung unterstützt zudem die Ausweitung des Handy-Verbots am Steuer.

Huber: „Die Nutzung von Smartphones und anderen elektronischen Geräten am Steuer beeinträchtigt die Verkehrssicherheit massiv. Leider fehlt bei vielen Verkehrsteilnehmern die Einsicht, wie gefährlich etwa der vermeintlich schnelle Griff zum Mobiltelefon sein kann.

Auch ein kurzer Moment der Unachtsamkeit am Steuer kann schwerste Folgen haben. In Bayern legt die Polizei derzeit ein besonderes Augenmerk auf dieses Thema und geht durch Präventionsmaßnahmen und spezielle Schwerpunktkontrollen gezielt gegen die Gefahren der Ablenkung im Straßenverkehr vor. Allen Fahrern sollen die unübersehbaren Risiken dieser noch dazu vermeidbaren Unsitte deutlich vor Augen geführt werden.“

Künftig dürfen elektronische Geräte am Steuer nur noch verwendet werden, wenn sie fest installiert sind und sich der Fahrer bei Nutzung höchstens kurz vom Verkehrsgeschehen abwendet. Das Bußgeld für Verstöße wird auf € 100 erhöht, gegebenenfalls verbunden mit einem Fahrverbot.

[Red. Hinweise: „Handy-Verbot“ und „Rettungsgasse“ sind Gegenstand der „Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (TOP 43 der kommenden 960. Bundesrats-Sitzung). Erläuterungen zum TOP: hier. Vorgang im DIP: hier. Verbundene Meldungen: hier. Das Gesetzesvorhaben enthält auch ein „Verhüllungsverbot“ (z.B. Masken, Schleier und Hauben, die das ganze Gesicht oder wesentliche Teile des Gesichts verdecken); hierdurch soll die Identitätsfeststellung bei der automatisierten Verkehrsüberwachung gewährleistet werden.]

Zur Strafbarkeit nicht genehmigter Fahrzeugrennen (TOP 8)

Der Bundesrat behandelt morgen ein weiteres Vorhaben für mehr Sicherheit im Verkehr. Das Gesetz zu illegalen Kfz-Rennen geht auf eine Bundesratsinitiative zurück, an deren Erarbeitung Bayern maßgeblich beteiligt war. Bundesratsminister Huber:

„Harte Strafen sind ein klares Signal gegen irre Rasereien auf unseren Straßen. Immer wieder wird der öffentliche Straßenverkehr als Austragungsort für Autorennen missbraucht. Solches tollkühne Imponiergehabe unter lebensgefährlicher Selbstüberschätzung, bei dem schlimmstenfalls unschuldige Menschen mit dem Leben bezahlen, ist kriminelles Unrecht. Zur Abschreckung drohen künftig Freiheitsstrafen und Führerscheinentzug. Um potentielle Täter zusätzlich zum Umdenken zu veranlassen, kann zudem das Kraftfahrzeug eingezogen und somit das womöglich lebensbedrohliche ‚Spielzeug‘ weggenommen werden.“

Das geltende Recht sieht bei illegalen Rennen bislang in erster Linie eine Sanktionierung als Ordnungswidrigkeit vor (Geldbuße und ein Monat Führerscheinentzug). Jetzt wird für die Teilnahme an und Organisation von solchen Rennen ein eigener Straftatbestand mit einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren, in besonders schweren Fällen von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis eingeführt.

[Red. Hinweise: Der neue Straftatbestand bei illegalen Autorennen ist Gegenstand des „… StrÄndG – Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr“ (TOP 8 der morgigen 960. Bundesratssitzung). Erläuterungen zum TOP: hier. Vorgang im DIP: hier. Verbundene Meldungen: hier.]

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 21.09.2017