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EuGH: Review des Rechnungshofs zum System der Bearbeitung der beim EuGH und beim EuG anhängigen Rechtssachen

Die beiden Gerichte werden die Empfehlungen des Rechnungshofs in die Überlegungen zu ihrer Organisation und ihren Arbeitsmethoden einbeziehen

Der EuGH ist wegen der Aufgaben, mit denen die Gerichte, aus denen er besteht, durch die Verträge betraut werden, und in Anbetracht der seine Tätigkeiten prägenden Vielsprachigkeit (24 Amtssprachen) ein Rechtsprechungsorgan mit einzigartigen Merkmalen. Die wichtigste Herausforderung für den EuGH und das EuG besteht darin, ein sehr hohes Qualitätsniveau ihrer Entscheidungen zu gewährleisten. Dies bedeutet insbesondere, dass die Entscheidungen möglichst schnell ergehen sollten; erforderlich ist aber auch, dass die Rechte der an den Rechtsstreitigkeiten Beteiligten gewahrt werden, die Rechtsprechung kohärent ist und die Entscheidungen rechtlich fundiert begründet sind.

Der Rechnungshof der Europäischen Union wurde vom Europäischen Parlament aufgefordert, eine Review des Systems der Bearbeitung der Rechtssachen beim EuGH und beim EuG durchzuführen. Die beiden Unionsgerichte haben in den letzten beiden Jahren aktiv mit dem Rechnungshof zusammengearbeitet, damit diese Untersuchung unter den bestmöglichen Bedingungen und unter Wahrung des fundamentalen Grundsatzes des Vertrages, wonach die Beratungen des EuGH und des EuG geheim sind und bleiben, durchgeführt werden konnte. Die Schlussfolgerungen der Review, die heute veröffentlicht werden, beruhen auf einer Analyse der verschiedenen Verfahrensabschnitte anhand einer Stichprobe von 60 Rechtssachen (30 Rechtssachen des EuGH und 30 Rechtssachen des EuG) der insgesamt etwa 2.800 Rechtssachen, die 2014 und 2015 abgeschlossen wurden.

Der EuGH stellt mit Befriedigung fest, dass die von den Gerichten, aus denen er besteht, in den letzten Jahren unternommenen fortwährenden Anstrengungen zur Erhöhung der Effizienz der Rechtssachenbearbeitung vom Rechnungshof anerkannt werden. Auf Grund dieser Anstrengungen konnte die Bearbeitungsdauer der Rechtssachen erheblich verkürzt werden. So hat sich in den letzten zehn Jahren (2006-2016) die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung einer Rechtssache beim EuGH von 19,6 auf 14,7 Monaten und beim EuG von 25,8 auf 18,7 Monaten verringert, obwohl die Zahl der Rechtssachen in diesem Zeitraum erheblich gestiegen ist[1].

Die Review des Rechnungshofs enthält Schlussfolgerungen und verschiedene Empfehlungen zur Weiterentwicklung bestimmter Modalitäten der Rechtssachenbearbeitung und zur Organisation der dafür eingesetzten Ressourcen. Der EuGH und das EuG werden diese Empfehlungen in ihre ständigen Überlegungen zur Optimierung ihrer Arbeitsmethoden einbeziehen. Sie begrüßen auch die Empfehlungen des Rechnungshofs, ausführlichere Statistiken zu veröffentlichen, ein integriertes IT-System einzurichten und die Mitgliedstaaten darauf hinzuweisen, dass ausscheidende Mitglieder des Unionsorgans möglichst schnell ersetzt werden sollten.

EuGH, Pressemitteilung v. 26.09.2017


[1] Vgl. Pressemitteilung Nr. 17/17: „Rechtsprechungsstatistiken 2016: Der Trend zur Verkürzung der Verfahrensdauer zugunsten der Bürger hält an“.