Gesetzgebung

Landtag (Antwort): Umsetzung bzw. Vollzug des Bayerischen Integrationsgesetzes (BayIntG)

Zu zwei Schriftlichen Anfragen der SPD-Fraktion zu Umsetzung bzw. Vollzug des Bayerischen Integrationsgesetzes (BayIntG) wurden am 26.09.2017 die Antworten der Staatsregierung veröffentlicht.

Die Anfrage v. 29.06.2017 „Umsetzung bzw. Vollzug des Bayerischen Integrationsgesetzes I“ befasst sich u.a. mit: Kosten für Dolmetscher; Kürzung landesrechtlicher Leistungen; Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung; Benutzung kommunaler Einrichtungen; Grundkurse über die Rechts- und Werteordnung; Deutsch- und Integrationskurse an Justitzvollzugsanstalten und Maßregelvollzugseinrichtungen; Geldbußen; Identitätsfestellung und Betretung von Wohnungen durch die Polizei.

Die Anfrage v. 29.06.2017 „Umsetzung bzw. Vollzug des Bayerischen Integrationsgesetzes II“ befasst sich u.a. mit: Erlass einer Rechtsverordnung gem. Art. 5 Abs. 5 BayIntG (Vorschulische Sprachförderung); Förderrichtlinien gem. Art. 3 Abs. 9 BayIntG (Allgemeine Integrationsförderung); Unterstützung der Kommunen; Rundfunk und Telemedien.

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(koh)