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Staatskanzlei: Europaministerin Dr. Beate Merk kritisiert zögerliche Vorschläge von EU-Migrationskommissar Avramopoulos zur Rückführung abgelehnter Asylbewerber

Merk: „Europa muss aktive Rolle bei Rückführung übernehmen / EU-Rückkehrabkommen mit Herkunftsstaaten und Reform der Rückführungsrichtlinie notwendig“

Europaministerin Dr. Beate Merk hat heute mit Bedauern auf die zögerlichen Vorschläge von EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos zur Rückführung abgelehnter Asylbewerber reagiert.

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Merk: „Die Bürgerinnen und Bürger haben in der Mehrheit kein Verständnis für ein Europa, das illegale Migranten einreisen lässt, es aber nicht schafft, sie wieder außer Landes zu bringen. Wer das Vertrauen in Recht und Ordnung wiedergewinnen will, der muss den Missbrauch des Asylrechts beenden. Das geht nur mit einer straffen europäischen Rückkehrpolitik. Europa muss bei der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber endlich eine aktivere Rolle übernehmen, damit illegale Migration in ganz Europa wirksam bekämpft wird. Die EU-Grenzschutzagentur FRONTEX muss Rückführungen stärker koordinieren und Mitgliedstaaten mit geringer Rückführungsquote wirksam unterstützen. Was wir außerdem dringend brauchen, sind verschärfte Rückführungsregeln und mehr Rückkehrabkommen mit Herkunftsstaaten, damit die Rückkehrzahlen steigen und die Zahl Ausreisepflichtiger sinkt. Hier brauchen wir klar mehr Europa, damit wir unkooperative Herkunftsstaaten endlich zur Zusammenarbeit bewegen können.“

Die Ministerin ergänzte, die geltende EU-Rückführungsrichtlinie stamme noch von 2008, also aus einer Zeit ohne massenhafte illegale Migration, und gehöre dringend reformiert. 

Merk: „Es ist erfreulich, dass die EU- Kommission Vorschläge gemacht hat, wie sich das geltende Recht besser umsetzen lässt. Ausreisepflichtige müssen überall in Europa sofort spüren, dass sie nicht weiterziehen können, sondern die EU verlassen müssen. Aber: Angesichts von 1,5 Mio. Ausreisepflichtigen, die laut EU- Kommission die EU verlassen müssen, ist das jetzt vorgelegte EU-Handbuch schlicht zu wenig. Das ersetzt nicht die dringend notwendige Verschärfung europäischer Regeln. EU-Migrationskommissar Avramopoulos muss jetzt endlich Vorschläge für ein praxistaugliches Rückführungsrecht vorlegen, das die Mitgliedstaaten nicht durch Vorschriften wie z.B. der getrennten Unterbringung von Abschiebehäftlingen bei der Rückführung behindert.“

Staatskanzlei, Pressemitteilung Nr. 273 v. 27.09.2017