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Staatskanzlei: Ministerpräsident Seehofer zur Gründung des TUM Campus für Biotechnologie und Nachhaltigkeit in Straubing

„1.000 Studienplätze rund um Nachhaltigkeit / Einrichtung mit hoher Attraktivität für Studierende und Wissenschaftler“ / Straubing ab 01.10.2017 offiziell Universitätsstadt

Ministerpräsident Horst Seehofer hat der Stadt Straubing beim heutigen Festakt zur Gründung des TUM Campus für Biotechnologie und Nachhaltigkeit gratuliert. Mit der Gründung des Campus wird die Stadt als vierter Standort der Technischen Universität München (TUM) ab 01.10.2017 offiziell Universitätsstadt. Ministerpräsident Seehofer:

„Der Wissenschaftsstandort Straubing hat in weniger als 20 Jahren einen Kick-Start von Null auf Hundert hingelegt. Straubing zeigt, was möglich ist, wenn vor Ort alle Verantwortlichen an einem Strang ziehen. Das Ergebnis feiern wir heute mit 1.000 Studienplätzen rund um Nachhaltigkeit.“

Der Campus Straubing vereine Wissen und Handeln im Zukunftsfeld Biotechnologie und verbinde zugleich Forschung, Lehre, Entwicklung, Fortbildung und Beratung vor Ort.

„Mit dem Campus für Biotechnologie und Nachhaltigkeit als Standort einer international erfolgreichen Spitzenuniversität verfügt Bayern künftig über eine Einrichtung mit hoher Attraktivität für Studierende und Wissenschaftler“, so Seehofer.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 29.09.2017

Redaktionelle Anmerkungen

Das Gesetz über den „Technische Universität München – Campus Straubing für Biotechnologie und Nachhaltigkeit“ (Campus-Straubing-Gesetz – CSG) v. 24.07.2017 wurde am 31.07.2017 verkündet (GVBl. S. 386) und tritt am 01.10.2017 in Kraft. Hiernach wird das „Wissenschaftszentrum Straubing“ zum „Technische Universität München – Campus Straubing für Biotechnologie und Nachhaltigkeit“ weiterentwickelt und als Integratives Forschungszentrum der TUM errichtet.

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.