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StMBW: Fünf bayerische Universitäten mit Anträgen auf elf Exzellenzcluster in guter Ausgangsposition, um im Rahmen der Exzellenzstrategie gefördert zu werden

Bayerns Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle zeigt sich „optimistisch“, dass die bayerischen Universitäten mit ihren Anträgen um eine Förderung von Exzellenzclustern im Rahmen der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern gute Chancen haben, ab 2018 gefördert zu werden. Fünf bayerische Universitäten sind nach der gestrigen Entscheidung des international besetzten Expertengremiums aufgefordert worden, nach der „Skizzenphase“ ihre 11 Antragskonzepte weiter auszuformulieren und sich damit um eine Förderung als Exzellenzcluster zu bewerben. Insgesamt hatten 63 deutsche Hochschulen 195 Antragsskizzen für die Förderung von Exzellenzclustern eingereicht. In die nächste Runde kamen bundesweit nur 88 Anträge von 41 Hochschulen.

Minister Spaenle: „Fünf bayerische Universitätsstandorte, nämlich die LMU, die TU München, die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, die Universität Würzburg und die Universität Bayreuth, haben nach der Entscheidung des international besetzten Expertengremiums eine gute Ausgangssituation, um im Rahmen der Exzellenzstrategie gefördert zu werden. Ich bin zuversichtlich, dass die Universitäten ihre Chancen sehr gut nutzen werden. Die Förderung von Exzellenzclustern stärkt die jeweiligen Forschungsbereiche an den Universitäten mit drei bis zehn Millionen Euro pro Jahr und ist ein wichtiger Indikator für die Leistungsfähigkeit in der Forschung.“

Die Vereinbarung zu der Exzellenzstrategie gehört zu den drei Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern, die den Wissenschafts- und Forschungsstandort Deutschland weiter voranbringen sollen. Die drei Vereinbarungen sind:

  • eine Vereinbarung zur universitären Spitzenforschung (Exzellenzstrategie). Mit dieser sollen ab 2018 für die Förderung von Exzellenzclustern und von Exzellenzuniversitäten jährlich € 533 Mio. aufgewendet werden.
  • die Initiative „Innovative Hochschule“ zur Förderung von Vorhaben des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers von mittelgroßen und kleinen Universitäten sowie in mindestens der Hälfte der ausgewählten Förderfälle von Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Dazu stehen insgesamt € 550 Mio. ab 2018 für einen Zeitraum bis zum Jahr 2027 zur Verfügung.
  • das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Der Bund wird im Zeitraum bis 2032 mit insgesamt € 1 Mrd. 1.000 Tenure-Track-Professuren über jeweils sechs Jahre fördern, mit einer möglichen zeitlich befristeten Förderung des Wechsels in die jeweilige Dauerstelle. Hier hat eine erste Auswahlentscheidung vor kurzem stattgefunden.

StMBW, Pressemitteilung v. 29.09.2017