Aktuelles

StMAS: Ladenschluss am Reformationstag – Sozialministerium lässt Blumenverkauf für bis zu vier Stunden zu

©pixelkorn - stock.adobe.com

Das Bayerische Sozialministerium teilte heute mit, dass am diesjährigen Reformationstag der Verkauf von Blumen in der Zeit von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr genehmigt ist. Floristen können somit bis zu vier Stunden öffnen. Der Reformationstag am 31.10.2017 ist heuer aus Anlass des 500. Reformationsjubiläums einmalig ein gesetzlicher Feiertag.

Hierzu hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die im Bayerischen Staatsanzeiger veröffentlicht wurde.

Am darauf folgenden Feiertag Allerheiligen können Blumenverkaufsstellen wie bisher ohne weitere Genehmigung für die Dauer von sechs Stunden öffnen.

StMAS, Pressemitteilung v. 01.10.2017