Die Ausschreibung für die Landesgartenschauen in den Jahren 2024, 2025 und 2026 beginnt. Dabei greift erstmals ein neues Vergabeverfahren. Darauf wies die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf heute in München hin und warb bei den Kommunen für eine Teilnahme.
Anzeige„Gartenschauen sind Investitionen in die Zukunft. Gartenschauen bringen Grünflächen direkt in die Städte. Das steigert die Lebensqualität der Menschen und die Attraktivität einer Kommune. Dieser Mehrwert wird vom Freistaat finanziell stark unterstützt. Eine Gartenschau kann nur mit Unterstützung der Bürger erfolgreich ausgerichtet werden. Das neue Vergabeverfahren setzt auf eine frühzeitige und intensive Einbindung der Bürger vor Ort und ermöglicht Kommunen eine flexiblere Gestaltung der Gartenschau“, so Scharf.
Unter dem einheitlichen Format „Bayerische Landesgartenschau“ können zukünftig Kommunen Geländegröße und Ausstellungsdauer individueller festlegen. Auch die Durchführungsdauer von mindestens 12 und höchstens 24 Wochen kann selbst bestimmt werden.
Die Schaffung vorbildlicher, dauerhafter Grün- und Erholungsanlagen im Rahmen einer Gartenschau wird vom Freistaat aktuell mit bis zu € 3,6 Mio. gefördert. Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Bayerischen Landtags über das Haushaltsgesetz soll die maximale Förderung ab 2022 auf bis zu € 5 Mio. erhöht werden. Für Kommunen in strukturschwachen Gebieten, die innerhalb der Gebietskulisse „Raum mit besonderem Handlungsbedarf in Bayern“ gelegen sind, soll ab dem Jahr 2022 der Fördersatz um weitere 10% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten angehoben werden.
Das Bewerbungsverfahren wird in zwei Schritten durchgeführt. In einer ersten Bewerbungsphase werden zunächst umfassende Beratungsgespräche geführt. Erst in einer sich daran anschließenden zweiten Bewerbungsphase ist eine offizielle Bewerbung mit konkreter Konzepterstellung erforderlich. So können interessierte Kommunen Ideen zu Gartenschauen ohne ein kostenintensives ausgearbeitetes Konzept verfolgen. Bürgerinnen und Bürger, regionale Verbände und Vertreter aus Wirtschaft, Landwirtschaft und Umwelt sind in einem frühen Stadium der Planungen einzubinden. Die Gesellschaft zur Förderung der Bayerischen Landesgartenschauen mbH steht interessierten Kommunen beratend zur Seite und unterstützt diese schon bei den ersten Beratungsgesprächen bis hin zur Abgabe einer offiziellen Bewerbung.
Frist für die kommunale Interessensbekundung ist der 30.11.2017. Alle vorgeschalteten Beratungsgespräche müssen bis zum 31.01.2018 abgeschlossen sein. Abgabeschluss der offiziellen Bewerbungsunterlagen für das Zuschlagsverfahren wird der 29.06.2018 sein. Interessierte Kommunen können sich ab sofort bei der Gesellschaft zur Förderung der Bayerischen Landesgartenschauen mbH melden: bayern@lgs.de.
Insgesamt wurden durch Landesgartenschauen und Regionalgartenschauen in Bayern bislang rund 460 Hektar Grünflächen neu geschaffen – das sind knapp 650 Fußballfelder. Das Bayerische Umweltministerium hat seit 1980 Landes- und Regionalschauen mit insgesamt etwa € 67 Mio. unterstützt. Insgesamt rd. 23 Mio. Gäste haben die Gartenschauen besucht.
Die Ausschreibungsunterlagen stehen ab Mittwoch zum Download zur Verfügung unter www.landesgartenschau.de.
StMUV, Pressemitteilung v. 03.10.2017