Gesetzgebung

Staatskanzlei: Kabinett entscheidet abschließend über Bayerisches Teilhabegesetz (BayTHG I)

Nach erfolgreicher Verbändeanhörung hat der Ministerrat heute abschließend über den Entwurf des Bayerischen Teilhabegesetz entschieden und damit ein zentrales sozialpolitisches Anliegen Bayerns zum Wohle der Menschen mit Behinderung vorangebracht. Der Gesetzentwurf zur landesrechtlichen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes wird nun dem Bayerischen Landtag zur parlamentarischen Behandlung zugeleitet. Sozialministerin Emilia Müller erklärte: „Menschen mit Behinderungen erhalten in Bayern in Zukunft ihre Leistungen aus einer Hand. Da künftig die Bezirke als kompetente Ansprechpartner für alle Belange bereit stehen werden, gehört die Diskussion um Zuständigkeiten endlich der Vergangenheit an. Im Mittelpunkt unserer Bemühungen stehen der Mensch mit Behinderungen und seine Bedürfnisse.“ Zu den Kernpunkten des Gesetzentwurfes gehört, dass die Bezirke gleichzeitig für die Eingliederungshilfe, die Hilfe zur Pflege und die Leistungen, die zur Sicherung des Lebensunterhalts dienen, zuständig sein werden.

Mit seiner Initiative für das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat Bayern eine der größten Sozialreformen der vergangenen Jahrzehnte angestoßen. In den Verhandlungen hatte sich der Freistaat für die Verbesserung der Belange von Menschen mit Behinderungen eingesetzt, ohne dabei die Kommunalfinanzen aus den Augen zu verlieren. Das Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes wurde im Rahmen eines umfassenden Beteiligungsprozesses transparent erarbeitet. So wurden die gefundenen Lösungen und Kompromisse im Rahmen der Verbändeanhörung positiv aufgenommen und überwiegend begrüßt.

Mit dem Gesetzentwurf nutzt Bayern seinen landesgesetzlichen Spielraum auch für materielle Verbesserungen zu Gunsten von Menschen mit Behinderungen. So soll der finanzielle Rahmen für das sog. „Budget für Arbeit“ in Bayern um 20% höher angesetzt werden als vom Bund vorgesehen. Dieses Budget entlastet Arbeitgeber, die einen Menschen mit Behinderungen anstellen. Sie erhalten einen finanziellen Ausgleich z.B. für einen höheren Betreuungsaufwand am Arbeitsplatz.

Ministerin Müller: „Wir heben den möglichen Förderbetrag beim Budget für Arbeit deutlich an. Der Grund ist ganz einfach: Wir wollen Menschen mit Behinderungen eine echte Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt geben. Dazu brauchen wir eine für Arbeitgeber attraktive Finanzierung.“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 04.10.2017

Redaktionelle Anmerkung und Hinweise

Da das BTHG für die umzusetzenden Regelungen unterschiedliche Inkrafttretenszeitpunkte vorsieht, müssen auch die Regelungen im Landesrecht gestaffelt in Kraft treten. Dies hat zur Folge, dass die erforderlichen und im Rahmen des Beteiligungsprozesses mit den Verbänden bereits im Vorfeld diskutierten landesrechtlichen Änderungen in zwei Gesetzesvorhaben (BayTHG I: Inkrafttreten Januar 2018; BayTHG II: Inkrafttreten Januar 2020) unterteilt werden müssen. In das parlamentarische Verfahren eingebracht werden darf zunächst nur das Bayerische Teilhabegesetz I; das Gesetzgebungsverfahren für das Bayerische Teilhabegesetz II soll im Jahr 2019 folgen.

  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.