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Bayerischer Gemeindetag: Kommunaler Finanzausgleich 2018 – Gemeindetag ist mit dem Ergebnis zufrieden

Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl bewertete die Ergebnisse der heutigen Verhandlungen über den Kommunalen Finanzausgleich, die bei Bayerns Finanzminister Markus Söder stattfanden, positiv: „Sehr erfreulich ist, dass der Freistaat Bayern zusätzlich zum gestiegenen Steueraufkommen € 80 Mio. zusätzliche staatliche Haushaltsmittel beigesteuert hat. Das ist sehr beachtlich. Damit konnte ein Plus von € 598,8 Mio. im Vergleich zum Jahr 2017 auf einen Gesamt-Ausgleich i.H.v. € 9,5 Mrd. erzielt werden.“ Brandl wies darüber hinaus auf eine strukturelle Einigung der kommunalen Spitzenverbände mit dem Freistaat Bayern für das Jahr 2019 hin, indem der Kfz-Steuerersatzverbund nachhaltig um 2% auf 54,5% erhöht wird.

„Dies bedeutet Mehreinnahmen zugunsten der Kommunen von ca. € 30 Mio. jährlich.“

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Der heute gefundene Kompromiss bei den Finanzausgleichsverhandlungen setzt ab dem nächsten Jahr bereits wichtige Signale für den ländlichen Raum. So wurden im Bereich der Krankenhausförderung, beim öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und bei der Verkehrsinfrastruktur deutliche Anhebungen bei den Finanzmitteln vereinbart. Für den Straßenbau- und -unterhalt stehen den Gemeinden, Märkten und Städte sowie den Landkreisen künftig rd. € 337 Mio. zur Verfügung. Auch die allgemeine Investitionspauschale wird im Jahr 2018 mit € 446 Mio., also € 40 Mio. mehr als bislang, deutlich gesteigert.

Brandl: „Das ist eine deutliche Wegweisung in die Zukunft.“

Dank des Finanzausgleichs wurden die für die kreisangehörigen Gemeinden, Märkte und Städte so wichtigen Schlüsselzuweisungen um € 305 Mio. auf nunmehr € 3,7 Mrd. gesteigert. Dies stärkt die Verwaltungshaushalte der Gemeinden.

Außerdem vereinbarten die Teilnehmer des heutigen Spitzengesprächs die Einsetzung einer Arbeitsgruppe, bestehend aus den kommunalen Spitzenverbänden, dem Bayerischen Landtag und dem Bayerischen Finanzministerium, um Rahmenbedingungen für eine Sanierungsförderung kommunaler Freibäder ab dem Doppelhaushalt 2019/2020 zu erreichen.

Brandl: „Hier greifen wir Forderungen vieler unserer Mitglieder auf, die in die Jahre gekommenen beliebten Freibäder dauerhaft erhalten zu können.“

Bayerischer Gemeindetag, Pressemitteilung v. 09.10.2017

Redaktionelle Hinweise

  • Meldungen im Kontext „Kommunaler Finanzausgleich 2018“: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.
  • Kommunalrelevante Meldungen: vgl. hier.