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BVerwG: Richterliche Hinweise und Anregungen rechtfertigen grundsätzlich keine Befangenheitsablehnung

Sachgebiet: Verfahrens- und Prozessrecht / BVerwG, Beschl. v. 10.10.2017 – BVerwG 9 A 16.16

Leitsatz:

Richterliche Hinweise und Anregungen sind Aufgabe des Richters und rechtfertigen grundsätzlich keine Befangenheitsablehnung. Dies gilt auch dann, wenn hierdurch die Prozesschancen einer Partei verringert werden. Jedoch darf sich das Gericht nicht durch Empfehlungen zur Fehlerbehebung zum Berater der Behörde machen.