Gesetzgebung

Landtag: 112. Plenum (12.10.2017) – behandelte Gesetzentwürfe und Staatsverträge

©pixelkorn - stock.adobe.com

In Erster Lesung wurden zwei Gesetzentwürfe von SPD bzw. Bündnis 90/Die Grünen für ein Bayerisches Bildungsfreistellungsgesetz behandelt. In Zweiter Lesung wurde dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag zugestimmt, der sich insbesondere mit Sportwttenkonzessionen befasst. Die Fraktionen der im Mai 2017 neu gewählten schleswig-holsteinischen Landesregierung haben angekündigt, dass sie dem Staatsvertrag im Parlament nicht zustimmen werden. Die nächste (113.) Plenarsitzung des Bayerischen Landtags ist laut Sitzungsplan für den 17.10.2017 anberaumt.

Erste Lesung

In Erster Lesung wurden behandelt und jeweils nach Aussprache an den federführenden Ausschuss überwiesen:

Gesetzentwurf (SPD) für ein Bayerisches Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildung (Bayerisches Bildungsfreistellungsgesetz – BayBiFG), LT-Drs. 17/18210 v. 19.09.2017

  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

Gesetzentwurf (Bündnis 90/Die Grünen) für ein Bayerisches Bildungsfreistellungsgesetz, LT-Drs. 17/18332 v. 28.09.2017

  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

Zweite Lesung

Nach Aussprache wurde Zustimmung beschlossen zum

Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages (Zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag), LT-Drs. 17/16997 v. 18.05.2017.

  • Stichworte: (1) Die Kontingentierung der Sportwettkonzessionen soll für eine bis 30.06.2021 dauernde (und ggfls. bis 30.06.2024 verlängerbare) Experimentierphase aufgehoben werden; ein Auswahlverfahren (§ 4b Abs. 5 GlüStV) ist hiernach nicht mehr erforderlich. (2) Durch eine Übergangsregelung soll ab Inkrafttreten des Zweiten Änderungsstaatsvertrages (01.01.2018) allen Bewerbern im Konzessionsverfahren, die im laufenden Verfahren die Mindestanforderungen erfüllt haben, vorläufig die Tätigkeit erlaubt werden (das betrifft laut Antragsbegründung 35 Konzessionsbewerber). (3) Zudem sollen die bisher in der Zuständigkeit des Landes Hessen liegenden Aufgaben dem Wunsch Hessens entsprechend auf ein anderes Land übertragen werden. Medien haben berichtet (vgl. z.B. hier), dass die Fraktionen der im Mai 2017 neu gewählten schleswig-holsteinische Landesregierung dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag im Parlament nicht zustimmen werden (die Vorgängerregierung hatte den Vertrag am 31.03.2017 unterzeichnet) – Genaueres dazu: vgl. hier.
  • Wesentliche Inhalte des Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrags: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Gesetzestext (Zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag): hier (Vorgangsmappe des Landtags).

Sonstiges

  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen; Foto/Abbildung: (c) ah_fotobox – Fotolia.com