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StMBW: Eltern entscheiden mit ihren Kindern über deren Schullaufbahn

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Die Eltern entscheiden mit ihren Kindern über deren Schullaufbahn – und das bis zu einer Note von jeweils 4 in Deutsch und Mathematik beim Probeunterricht. Damit tragen sie in Bayern weithin die Verantwortung über die Schulwahl ihrer Kinder nach der Grundschule. Das Bayerische Übertrittsverfahren war 2009 begabungsgerecht fortgeschrieben, die Beratung massiv ausgebaut und die Elternverantwortung gestärkt worden. Die Neuregelung führt zu einer Erhöhung der Chancengerechtigkeit für die Kinder in dem differenzierten bayerischen Schulwesen und verhindert zugleich eine mögliche Überforderung. Das Übertrittszeugnis allein entscheidet nicht, wie es SPD-Abgeordneter Martin Güll behauptet, über den weiteren schulischen Weg der Kinder nach der Grundschule.

Beratung, Übertrittsempfehlung, Probeunterricht, Entscheidung der Eltern

In Bayern vollzieht sich der kind- und begabungsgerechte Übertritt für die Kinder der Grundschule seit dem Schuljahr 2009/2010 als begleitete Übertrittsphase von der Jahrgangsstufe 3 bis zur Jahrgangsstufe 5.

Zentrale Elemente der Übertrittsphase:

  • eine intensivierte Beratung der Eltern ab der 3. Jahrgangsstufe – auch über die Schullaufbahnen,
  • eine Übertrittsempfehlung für alle Kinder der 4. Jahrgangsstufe (bis dahin wurde eine Übertrittsempfehlung auf Antrag ausgestellt). Sie stellt sicher, dass alle Eltern die Leistungsfähigkeit der Kinder kennen und erkennen. Nicht die Bildungsaspiration der Eltern allein ist dann für den Übertritt ausschlaggebend, sondern die Leistungsfähigkeit. Das stärkt Bildungsgerechtigkeit.
  • der Probeunterricht: Wenn Kinder die Voraussetzungen zum Übertritt in der 4. Klasse nicht erfüllt haben, können sie am Probeunterricht in Deutsch und Mathematik an der gewünschten weiterführenden Schule teilnehmen. Dabei kommt den Eltern seit 2009 mehr Verantwortung bei der Wahl der weiterführenden Schule zu. Die Eltern können nun ihre Kinder an der Schule ihrer Wahl anmelden, auch wenn sie in beiden Prüfungen im Probeunterricht jeweils eine Vier erreicht haben. Bis 2009 durften sie bei den Prüfungen in höchstens einem Fach die Note Vier haben, um die geplante weiterführende Schule besuchen zu können.

Jährliche Umfragen belegen Zufriedenheit der Eltern mit der Weiterentwicklung des Übertrittsverfahrens

Die Zufriedenheit der Eltern mit der Weiterentwicklung des Übertrittsverfahrens durch das Kultusministerium im Jahr 2009 belegen die Ergebnisse der seitdem jährlich durchgeführten Online-Erhebungen des Kultusministeriums bei Schulleitungen, Klassenlehrkräften der 3. und 4. Jahrgangsstufe und Klassenelternvertretern der Jahrgangsstufe 4 an jeweils 700 Grundschulen. Die große Mehrheit der Elternvertreter und Lehrkräfte begrüßt in allen durchgeführten Erhebungen die umfassenden Informationen und die Erstellung einer Übertrittsempfehlung für alle Kinder.

Die Bildungsforscher Prof. Hartmut Ditton und Jan Krüsken haben die Qualität und Prognosesicherheit von Grundschulgutachten bestätigt.

Übertrittsverfahren ist verfassungskonform

Das bayerische Übertrittsverfahren von 2009 ist verfassungskonform. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof 2014 entschieden.

Vorschlag der SPD kann zur Überforderung des Kindes führen

Die von der SPD zum wiederholten Male vorgeschlagene Veränderung der Praxis kann aus der Sicht des Kultusministeriums leicht zu einer Überforderung der Kinder führen. Ein hoher Anteil von Schülerinnen und Schülern, der allein aufgrund des Elternwillens den Weg ins Gymnasium bzw. auf die Realschule gefunden hat, hat nach Rückmeldungen aus den Schulen bereits in der 5. Jahrgangsstufe mit erheblichen Problemen zu kämpfen. Diese können sich ihrerseits auf Motivation und Selbstvertrauen der Kinder negativ auswirken.

Bayerns Schulwesen fördert alle jungen Menschen intensiv und nachhaltig

Das qualitätsvolle und sehr durchlässige bayerische Schulwesen eröffnet den jungen Menschen an sämtlichen weiterführenden Schulen begabungsgerecht eine intensive und nachhaltige Förderung. Bildungserfolg können Schülerinnen und Schüler an allen Schularten in Bayern haben, er ist nicht an das Gymnasium allein gebunden. Bildungserfolg setzt sich z. B. auch in der beruflichen Bildung fort. Die Durchlässigkeit des bayerischen Bildungswesens wurde massiv ausgebaut.

StMBW, Pressemitteilung v. 12.10.2017