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StMBW: Masterplan BAYERN DIGITAL II und Bildungspaket bedeuten massive Investitionen in die schulische Bildung

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Der Freistaat Bayern wird in den kommenden Jahren erhebliche zusätzliche Anstrengungen leisten, um die Schülerinnen und Schüler, die Schulen und das differenzierte Schulwesen noch stärker zu machen. Die Staatsregierung plant mit dem Masterplan BAYERN DIGITAL II und dem Bildungspaket „Für Bildung begeistern! Fördern, Fordern, Forschen“ massive Investitionen über mehrere Jahre in die Bildung. Mit dem Masterplan BAYERN DIGITAL II kommt Bayern dem verständlichen Wunsch des Städtetags nach Unterstützung nach.

Die bayerische Staatsregierung will mit dem Bildungspaket in den kommenden Jahren 2.000 zusätzliche Stellen für die Schulen aller Schularten zur Verfügung stellen. Und Bayern will darüber hinaus allein bis 2020 zusätzlich € 66 Mio. für die Zukunftsinitiative Berufliche Bildung investieren.

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Der Masterplan BAYERN DIGITAL II ist eine umfassende mehrjährige Initiative zur Digitalisierung und sieht als ersten Schritt allein für den Nachtragshaushalt zunächst € 50,6 Mio. sowie eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. € 158,5 Mio. vor – ein Großteil für ein mehrjähriges Förderprogramm für die IT-Ausstattung der bayerischen Schulen. Im Rahmen des Masterplans BAYERN DIGITAL II will die Staatsregierung die Einführung digitaler Klassenzimmer an allen bayerischen Schulen fördern. Dazu wird Bayern z.B. den Informatikunterricht an den weiterführenden Schulen stärken, die pädagogischen Angebote im Internetportal „mebis – Landesmedienzentrum Bayern“ ausbauen und ein mehrjähriges Förderprogramm für das digitale Klassenzimmer realisieren. Allein im Nachtragshaushalt sollen für das Förderprogramm zur Verbesserung der IT-Ausstattung an bayerischen Schulen als erster Schritt € 40 Mio. unmittelbar sowie € 122,5 Mio. als Verpflichtungsermächtigung bereitgestellt werden. Es sollen im Doppelhaushalt 2019/2020 weitere Schritte folgen: Das Programm ist auf mehrere Jahre angelegt. Es soll insgesamt einen Umfang von einem mittleren dreistelligen Millionenbetrag umfassen.

StMBW, Pressemitteilung v. 26.10.2017