Gesetzgebung

Landtag: 115. Plenum (09.11.2017) – behandelte Gesetzentwürfe und Verordnungen

Der Bayerische Landtag hat der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) zugestimmt. Damit wird u.a. das Vorhaben am Riedberger Horn – Zusammenschluss der Skigebiete Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) und Grasgehren (Gemeinde Obermaiselstein) über eine Bergbahn und eine Skiabfahrt) – landesplanerisch ermöglicht; das Anbindegebot wird insgesamt gelockert, wenn auch nicht so stark wie ursprünglich vorgesehen (vgl. die Beschlussempfehlung); neben den Grund-, Mittel- und Oberzentren werden erstmals auch Metropolen (München, Nürnberg/Fürth/Erlangen/Schwabach und Augsburg) und Regionalzentren (Ingolstadt, Regensburg, Würzburg) ausgewiesen. Darüber hinaus hat der Bayerische Landtag das Gesetz zur Errichtung des Landesamts für Sicherheit in der Informationstechnik beschlossen, zu dessen Aufgaben die Beratung und Information von Kommunen und Bürgern in IT-Sicherheitsfragen gehört; hierzu wird insbesondere das BayEGovG geändert; ebenfalls im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens wurde eine im Zusammenhang mit dem Vergaberecht stehende Änderung der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) zur baldigen Einführung der UVgO beschlossen. Schgließlich wurde in Erster Lesung der Entwurf (Staatsregierung) eines Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes und des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes beraten (Einkommenshöchstgrenzen). Die nächste Plenarsitzung (116.) findet laut Sitzungsplan am 14.11.2017 statt.

Erste Lesung

In Erster Lesung wurde behandelt und nach Aussprache an den federführenden Ausschuss überwiesen:

Staatsregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes und des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes, LT-Drs. 17/18702

Stichworte: Anhebung der Einkommenshöchstgrenzen in Art. 11 BayWoFG; Schaffung einer Verordnungsermächtigung, um höchstzulässige Einkommensgrenzen künftig auf dem Verordnungswege festsetzen zu können; zugleich wird für den bereits nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz, dem Zweiten Wohnungsbaugesetz und dem Wohnraumförderungsgesetz gebundenen Wohnraum, für den bisher unterschiedliche, in der jeweiligen Förderentscheidung festgelegte Einkommensgrenzen galten, eine Verordnungsermächtigung eingeführt, um die Festlegung gemäß den aktuellen Anforderungen sachgerechter und auch einheitlicher Einkommensgrenzen durch Verordnung zu ermöglichen. Durch die Änderungen sind laut Gesetzentwurf keine Mehrbelastungen für den Staatshaushalt oder die Kommunen zu erwarten: Zwar erweitere sich der Berechtigtenkreis zur Wohnraumförderung, jedoch nicht über das vom Gesetzgeber 2007 gewollte Maß hinaus; eine Mehrbelastung, insbesondere der Bewilligungsstellen in den Kreisverwaltungsbehörden, sei vor allem deshalb nicht zu  erwarten, weil auch Anfragen zur Förderung aus dem Kreis der zur Wohnraumförderung bislang nicht Berechtigten Verwaltungsaufwand verursachten.

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

Zweite Lesung und Beschluss

In Zweiter Lesung wurde behandelt und nach Aussprache beschlossen:

Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Errichtung des Landesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, LT-Drs. 17/17726

Stichworte: LSI eigenständige IT-Sicherheitsbehörde (als erstes Bundesland); Gesetzentwurf regelt Aufgaben und Befugnisse: Gefahrenabwehr für staatliche IT-Infrastruktur, Mindeststandards, Warnungen, Datenschutz, Datenübermittlung, Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses; Einfügung eines neuen Teils 2 ins BayEGovG (Art. 9-17); Beratung und Information von Kommunen und Bürgern in IT-Sicherheitsfragen; 200 IT-Sicherheitsexperten bis 2020; Ziel: Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch den Landtag noch im Herbst; Änderung von Art. 122 Abs. 5 BayEUG; Änderung von § 3 Abs. 1 BayBITV; in die Beschlussempfehlung neu aufgenommene Änderung von Art. 55 BayHO zur Einführung der UVgO.

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier. Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

Verordnung

Im Plenum wurde beraten und nach Aussprache mit teils namentlicher Abstimmung Zustimmung beschlossen:

Staatsregierung: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP), LT-Drs. 17/16280

Stichworte: Teilfortschreibungen bei den Festlegungen zu den Zentralen Orten, zu den Teilräumen mit besonderem Handlungsbedarf, zum Vorrangprinzip (Teilräume mit besonderem Handlungsbedarf sind vorrangig zu entwickeln), zur Vermeidung von Zersiedelung bzw. zum Anbindegebot (wird gelockert) sowie zum Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur; neben den Grund-, Mittel- und Oberzentren werden erstmals auch Metropolen (München, Nürnberg/Fürth/Erlangen/Schwabach und Augsburg) und Regionalzentren (Ingolstadt, Regensburg, Würzburg) ausgewiesen; landesplanerische Ermöglichung des Vorhabens am Riedberger Horn (Zusammenschluss der Skigebiete Balderschwang [Gemeinde Balderschwang] und Grasgehren [Gemeinde Obermaiselstein] über eine Bergbahn und eine Skiabfahrt); Verlängerung der Übergangsregelung zu den Lärmschutzbereichen der Flughäfen München, Salzburg und Lechfeld; Mindestabständen von Höchstspannungsfreileitungen zur Wohnbebauung; begriffliche Definitionen bzw. Präzisierungen (Einzelhandelsgroßprojekt, Agglomeration).

  • Wesentliche Inhalte des Verordnungsentwurfs: hier. Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen zur LEP-Überarbeitung insgesamt (seit Inkrafttreten der letzten LEP-Änderung am 01.09.2013) auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

Sonstiges

Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen; Foto/Abbildung: (c) ah_fotobox – Fotolia.com