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StMBW: Besoldung der bayerischen Lehrkräfte im bundesweiten Vergleich vorn – Ausbildung schulartspezifisch

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Bayerns Kultusministerium nimmt zu den Aussagen des Bayerischen Elternverbandes zur Besoldung der Lehrkräfte klärend Stellung:

1. In Bayern erfolgt die Lehramtsausbildung orientiert an den Anforderungen der einzelnen Schularten. Und diese Anforderungen unterscheiden sich zwischen den verschiedenen allgemeinbildenden Schularten beträchtlich.

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2. Es gibt in Bayern keinen generellen Lehrermangel. Bayern stellt ausgebildete Lehrkräfte ein. Es konnten zum Schuljahr 2017/2018 alle Lehrerstellen besetzt werden. Die Grund- und Mittelschulen wurden wie geplant mit Lehrkräften ausreichend versorgt, so dass über den Pflichtunterricht hinaus zusätzliche Unterrichtsangebote gemacht werden können sowie eine Unterstützung von Integration, Inklusion und Deutschförderung erfolgt ist. Auch die rd. 2400 Mobilen Reserven an Grund- und Mittelschulen wurden besetzt.
In Bayern wurden für die Grund- und Mittelschulen keine Lehrkräfte dauerhaft eingestellt, die nicht entsprechend der Vorgaben eine vollständige Lehramtsausbildung abgelegt haben. Mit einer Zweitqualifikation erwerben ausgebildete Lehrkräfte von Realschule und Gymnasium die Lehramtsbefähigung  für die Grund- oder Mittelschule und die Zusage auf eine Planstelle als Beamte.

3. In Bayern haben knapp 95% der Lehrkräfte an staatlichen Schulen eine Planstelle als Beamte.

4. Seit der Dienstrechtsreform hat Bayern im Schulbereich rund 24.000 Lehrerstellen in der Besoldung angehoben. So hat Bayern z.B. zwei Beförderungsmöglichkeiten für sehr engagierte Grund- und Mittelschullehrkräfte ohne ein Funktionsamt geschaffen. Sie können von der Besoldungsgruppe A 12 in die Besoldungsgruppe A 12 Z und A 13 befördert werden. Damit hat Bayern erstmals den Studienrat an der Grundschule und den Studienrat an der Mittelschule geschaffen.

5. Die Besoldung der Lehrkräfte liegt im bundesweiten Vergleich ganz vorn. Lehrkräfte an bayerischen Schulen verdienen in der Regel deutlich mehr als ihre Kolleginnen und Kollegen in anderen Ländern, wie es im Plenum des Bayerischen Landtags jüngst erst wieder an Beispielen ausgeführt worden ist.

Pressemitteilung des StMBW Nr. 443 v. 14.11.2017