Die Staatsregierung hat o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 17/18700 v. 16.11.2017). Dieser sieht neben Änderungen des Haushaltsgesetzes 2017/2018 auch Änderungen des LlbG, des BayBesG, der Bayerischen Zulagenverordnung (BayZulV), des Gesetzes über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern (BayVersRücklG) und der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) vor.
- Verfahrensstand und -verlauf, ggfls. amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick“: hier.
- Vorgangsmappe des Landtags: hier.
(koh)