Gesetzgebung

Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (VwZVG) sowie weiterer Rechtsvorschriften

Die Staatsregierung hat (wohl) am 28.11.2017 o.g. Gesetzentwurf beschlossen und in die Verbändeanhörung gegeben. Der Gesetzentwurf sieht u.a. eine Ermächtigung der Staatsregierung vor, durch Rechtsverordnung einzelnen juristischen Personen des öffentlichen Rechts die Befugnis zur Pfändung und Einziehung von Geldforderungen zu erteilen, wenn ein entsprechendes Bedürfnis besteht und gewährleistet ist, dass die Vollstreckungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Weitere Informationen

  • Verfahrensstand und -verlauf, ggfls. amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: vgl. hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)