Gesetzgebung

Landtag: 120. Plenum (13.12.2017) – behandelte Gesetzentwürfe

Die Gesetzentwürfe der Staatsregierung für ein Finanzausgleichsänderungsgesetz 2018 und ein Nachtragshaushaltsgesetz 2018 wurden in Erster Lesung beraten. Weitere Gesetzentwürfe standen nicht auf der Tagesordnung. Die nächste Plenarsitzung (121.) findet laut Sitzungsplan am 25.01.2018 statt.

Erste Lesung

In Erster Lesung wurden behandelt und nach Aussprache an den federführenden Ausschuss überwiesen:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Bayerischen Durchführungsverordnung Finanzausgleichsgesetz (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2018), LT-Drs. 17/18699

  • Verfahrensstand und -verlauf, ggfls. amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: vgl. hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2017/2018 (Nachtragshaushaltsgesetz 2018 – NHG 2018), LT-Drs. 17/18700

  • Stichworte: Anstieg Gesamtausgaben gegenüber dem Stammhaushalt 2018 um € 524 Mio. auf € 59,9 Mrd.; Mehrausgaben durch Mehreinnahmen gedeckt; Begrenzung Ausgabenwachstum auf 3% (ohne die Mehrausgaben in den Länderfinanzausgleich); Abbau Staatsverschuldung (Nettotilgung im Stabilisierungsfonds BayernLB wird um € 1 Mrd. auf insgesamt € 1,5 Mrd. in 2018 erhöht); Steigerung der Investitionsausgaben um rd. € 400 Mio. auf rd. € 7,2 Mrd.; Steigerung Investitionsquote auf 12,1% (11,8% im Vorjahr); Personalausgabenquote auf dem Vorjahresniveau bei 38,4%; Länderfinanzausgleich schlägt unverändert mit € 6,3 Mrd. zu Buche; € 9,5 Mrd. im kommunalen Finanzausgleich (dort Schwerpunkte bei Krankenhausfinanzierung, Erhöhung der Mittel für den Bereich Verkehr und Stärkung der Schlüsselzuweisungen); Schwerpunkte des Nachtragshaushalts sind Bildung, Digitalisierung, Sicherheit, Familie und Kinder sowie Wohnen.
  • Weitere Informationen: hier.
  • Meldungen im Kontext „Nachtragshaushalt 2018“: vgl. hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

Sonstiges

  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen; Foto/Abbildung: (c) ah_fotobox – Fotolia.com