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AllMBl. (12/2017): Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) bekannt gemacht

Das StMAS hat eine Richtlinie für die Förderung der sozialen Beratung, Betreuung und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund bekannt gemacht (AllMBl. S. 578), die zum 01.01.2018 in Kraft tritt und die beiden Säulen der Integrationsförderung – zum einen die Unterstützung und Beratung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und zum anderen die Förderung von dauerhaft bleibeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund – zusammenfasst. Laut Nr. 1 Satz 3 der RL spielt für die Beraterinnen und Berater dann der Aufenthaltsstatus der zu beratenden Personen grundsätzlich keine Rolle mehr, wobei „selbstverständlich inhaltlich wie bisher auch auf die jeweilige Bedarfslage (Asylsuchende/dauerhaft Bleibeberechtigte) zielgruppenspezifisch eingegangen werden soll“.

Die Bek. des StMAS über die Richtlinie für die Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von Ausländerinnen und Ausländern vom 08.03.2016 sowie die Bek des StMAS über die Richtlinie für die Förderung von hauptamtlichen Koordinatorenstellen für Ehrenamtliche im Bereich Asyl (Ehrenamtskoordinatorenrichtlinie – EhrKoordR) vom 18.05.2016 treten mit Ablauf des 31.12.2017 außer Kraft.

Zur neuen Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR): hier.

(koh)