Gesetzgebung

GVBl. (22/2017): Gesetz zur Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums in Bayern verkündet

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Das o.g. Gesetz v. 19.12.2017 wurde am 27.12.2017 verkündet (GVBl. S. 571). Es tritt am 01.08.2018 in Kraft und sieht entsprechende Änderungen des BayEUG vor.

  • Stichworte: Kontext mit sog. Bildungspaket: Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung; Ausbau von Inklusion und Stärkung der Förderschulen; Stärkung der Grund-, Mittel- und Realschulen; Zukunftsinitiative „Berufliche Bildung“; Begabtenförderung „Fit für die Zukunft: Fördern und Forschen“; stärkere Unterstützung der Schulleitungen und Schulverwaltung; neues bayerisches Gymnasium. Neues Bayerisches Gymnasium: Jahrgangsstufen 5 bis 13 (G9); beginnend mit dem Schuljahr 2018/2019 in den Jahrgangsstufen 5 und 6; zweite Fremdsprache weiterhin in Jahrgangsstufe 6; Profil der Ausbildungsrichtungen setzt in Jahrgangsstufe 8 ein; mittlerer Schulabschluss nach Jahrgangsstufe 10; neue Jahrgangsstufe 11 künftig Einführungsphase der Oberstufe; Beibehaltung des Fünf-Fächer-Abiturs; Möglichkeit individueller Lernzeitverkürzung um ein Jahr; optionales Auslandsjahr; verpflichtender Nachmittagsunterricht in der Unter- und Mittelstufe wird reduziert.
  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier. Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

(koh)