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BGH: Eigenbetrieb Friedhöfe

Sachgebiet: Kommunalrecht; Friedhofs- und Bestattungsrecht / BGH, Urt. V. 27.07.2017 – I ZR 162/15 / Weitere Schlagworte: behördlich zu veranlassende Bestattungen; ausschließliche Beauftragung des Eigenbetriebs; geschäftliche Handlung i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG

Leitsatz:

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Eine Gemeinde nimmt keine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG vor, wenn sie mit Bestattungen, die gemäß § 31 Abs. 2 Fall 2 BestattG-BW behördlich zu veranlassen sind, weil die bestattungspflichtigen Angehörigen nicht oder nicht rechtzeitig für die Bestattung sorgen, ausschließlich ihren Eigenbetrieb Friedhöfe betraut.