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BMI: 186.644 Asylsuchende im Jahr 2017 – erfolgreicher Abbau der Rückstände

Im Jahr 2017 wurden 186.644 Asylsuchende in Deutschland registriert und deutlich weniger als in den Vorjahren. So waren es im Jahr 2016 noch ca. 280.000 und im Jahr 2015 noch ca. 890.000 asylsuchende Menschen. Das Bundesamt hat im Jahr 2017 über die Anträge von 603.428 Personen entschieden (2016: 695.733 Entscheidungen). Damit konnte die Anzahl der anhängigen Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Jahr 2017 mit 68.245 wieder auf den niedrigen Stand von etwa Mitte 2013 zurückgeführt werden. Ende Dezember 2016 hatte die Zahl der anhängigen Asylverfahren noch bei 433.719 gelegen.

Zwar haben im Jahr 2017 222.683 Personen einen förmlichen Asylantrag gestellt, darin enthalten sind jedoch über 24.000 (genau: 24.366) Folgeanträge sowie verzögerte Antragstellungen, die sich aus dem Rückstau der Vorjahre ergeben haben.

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Hierzu erklärt Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière:

„Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist nicht mehr mit dem Bewältigen der Folgen der Krise beschäftigt. Vielmehr kann sich das BAMF nun den Aufgaben der Zukunft zuwenden, und das besser als je zuvor, da es aufgrund der zahlreichen Veränderungen als moderne Behörde viel besser aufgestellt ist, als noch vor der Krise.“

Zu der hohen Zahl der getroffen Entscheidungen:

„Damit konnte die Anzahl der anhängigen Asylverfahren beim BAMF im Jahr 2017 insgesamt auf 22.429 Altverfahren (Fälle aus den Jahren 2016 und früher) abgebaut werden. Das BAMF hat hier einen enormen Kraftakt vollbracht. Zu den Altverfahren kommen noch 45.816 laufende Verfahren von Personen, die seit 01.01.2017 einen Asylantrag gestellt haben. Insgesamt wurden damit die 433.719 offenen Verfahren zu Beginn des Jahres 2017 auf 68.245 anhängige Verfahren reduziert. Das entspricht einem Bestand von Mitte 2013 und macht deutlich, dass die Rückstände damit praktisch abgebaut werden konnten.“

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Januar bis Dezember 2017

a) Registrierte Zugänge in der Asylgesuch-Statistik

Ausweislich der Asylgesuch-Statistik wurde im Zeitraum Januar bis Dezember 2017 ein Zugang von 186.644 Asylsuchenden nach Deutschland registriert. Die Hauptstaatsangehörigkeiten sind in der folgenden Tabelle dargestellt (Hinweis: Monatswerte enthalten keine Nachmeldungen und nachträglichen Berichtigungen. Diese sind nur in den nachfolgenden Zahlen des bisherigen Jahres enthalten. Eine Addition der jeweiligen Monatswerte ergibt also nicht den bisherigen Jahreswert):

b) Asylentscheidungen und förmliche Asylanträge im Zeitraum Januar bis Dezember 2017

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Im Jahr 2017 haben einschließlich Folgeanträgen und Altanträgen insgesamt 222.683 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (745.545 Personen) bedeutet dies einen Rückgang um 70,1%.

Die Hauptstaatsangehörigkeiten in der Zeit von Januar bis Dezember 2017 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum waren:

In den Monaten Januar bis Dezember 2017 hat das Bundesamt über die Anträge von 603.428 Personen entschieden, 92.305 weniger (- 13,3%) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

123.909 Personen (20,5%) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.07.1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 4.359 Personen (0,7%), die als Asylberechtigte nach Art. 16a GG anerkannt wurden, sowie 119.550 Personen (19,8%), die Flüchtlingsschutz nach § 3 AsylG i.V.m. § 60 Abss 1 AufenthG erhielten.

98.074 Personen (16,3%) erhielten nach § 4 AsylG subsidiären Schutz i.S.d. Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 39.659 Personen (6,6%) Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 232.307 Personen (38,5%). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 109.479 Personen (18,1%).

Die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge lag Ende Dezember 2017 bei 68.245 (zum 30.11.2017: 75.660; zum 31.12.2016: 433.719).

II. Aktueller Monat

a) Registrierte Zugänge in der Asylgesuch-Statistik

Nach der seit Januar 2017 zur Verfügung stehenden Asylgesuch-Statistik wurde im Dezember 2017 ein Zugang von 13.082 Asylsuchenden nach Deutschland registriert. Die Hauptstaatsangehörigkeiten sind in der folgenden Tabelle dargestellt (auch im Vergleich zu den beiden vorangegangenen Monaten):

b) Asylentscheidungen und förmliche Asylanträge im Dezember 2017

Im Dezember 2017 hat das Bundesamt über die Anträge von 25.414 Personen (Vorjahresmonat: 80.638, Vormonat: 33.772) entschieden.

4.431 Personen (17,5%) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.07.1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 295 Personen (1,2%), die als Asylberechtigte nach Art. 16a GG anerkannt wurden, sowie 4.136 Personen (16,3%), die Flüchtlingsschutz nach § 3 AsylG i.V.m. § 60 Abs. 1 AufenthG erhielten.

3.452 Personen (13,6%) ist nach § 4 AsylG subsidiären Schutz i.S.d. Richtlinie 2011/95/EU gewährt worden. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 1.525 Personen (6,0%) Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 9.236 Personen (36,3%). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 6.770 Personen (26,6%).

Im Dezember 2017 haben beim Bundesamt 14.293 Personen Asyl beantragt. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 6.282 Personen (-30,5%) gesunken. Gegenüber dem Vormonat sank die Anzahl der Asylanträge um 4.418 Personen (-23,6%).

Hauptstaatsangehörigkeiten im Dezember 2017 waren:

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmi.bund.de sowie unter www.bamf.de.

Pressemitteilung des BMI v. 16.01.2018