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StMBW: „Bildungs- und Kultushoheit bleibt bei den Ländern“

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Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle, zugleich Sprecher der Unions-Kultusminister in der Kultusministerkonferenz, trat heute Aussagen des SPD-Fraktionsvizes Hubert Heil gegenüber dem Deutschlandfunk entgegen: „Die Kultushoheit bleibt bei den Ländern“, zitierte Minister Spaenle die Formulierung im Ergebnispapier der Sondierungen von CDU, CSU und SPD. Er ergänzte:

„Die Sondierungsgespräche haben nicht die Aufhebung eines vermeintlichen Kooperationsverbots ergeben. Ein solches Kooperationsverbot gibt es im Grundgesetz nicht. Vielmehr arbeiten Bund und Länder in vielen Fragen zusammen. Die Verantwortung für die schulische Bildung liegt bei den Ländern. Die Möglichkeiten der Kooperation zwischen Bund und Ländern sollen aber – da besteht Konsens – weiter ausgebaut werden, so dass der Bund die Länder bei Investitionen in die Bildungsinfrastruktur, insbesondere Ganztagsschul- und Betreuungsangebote, Digitalisierung und berufliche Schulen unterstützen kann. Dazu wird Art. 104c GG modifiziert. Diese Möglichkeit besteht bereits heute, wird dann aber erweitert werden.“

Spaenles Fazit:

„Die Verantwortung für die Bildung soll auch weiterhin bei den Ländern verbleiben, damit verbleibt sie nahe bei den Menschen. Entweder hat Herr Heil die Ergebnisse der Sondierung nicht richtig gelesen oder nicht verstanden.“

Heil hatte gegenüber dem Deutschlandfunk gesagt, dass „wir das Kooperationsverbot aufheben“ und dass die SPD bei den Sondierungsgesprächen sich voll durchgesetzt habe.

Pressemitteilung des StMBW Nr. 17 v. 16.01.2018

Redaktioneller Hinweis

  • Meldungen und Stellungnahmen im Kontext der Sondierungsergebnisse: vgl. hier.