Gesetzgebung

Staatskanzlei: Ministerrat bringt Gesetz zur Änderung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes (BayVSG) auf den Weg

Der Ministerrat hat heute den Entwurf für eine Änderung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes (BayVSG) auf den Weg gebracht. Bayern geht damit voran und übernimmt Regelungen aus dem „harmonisierten Rechtsrahmen“ für die bessere Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden, auf den sich die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) am 08.12.2017 verständigt hat.

Innenminister Herrmann: „Wir brauchen in Deutschland eine noch bessere Verzahnung der Nachrichtendienste der Länder. Eine effektivere Zusammenarbeit über die Ländergrenzen hinweg bringt mehr Sicherheit. Wir haben in Bayern daher umgehend mit der Umsetzung des Beschlusses der IMK begonnen und sind damit in Sachen Sicherheit einmal mehr in der Vorreiterrolle.“

Wie der Innenminister erklärte, wird es u.a. ein verbessertes Auskunftsrecht des Bayerischen Verfassungsschutzes gegenüber Post- und Telekommunikationsunternehmen geben. Die Gesetzesänderung ermöglicht so die Abfrage bei Telekommunikationsunternehmen zu dort gespeicherten Verkehrsdaten unter weniger strengen Voraussetzungen als bisher.

„Es geht hier um Fälle, in denen zwar noch keine Terrorgefahr besteht, aber dennoch bereits klare verfassungsfeindliche Bestrebungen erkennbar sind. Ich denke etwa an die Reichsbürgerszene oder auch den Linksextremismus“, so Herrmann.

„Hier muss der Rechtsstaat konsequent reagieren können und vor allem im wichtigen Bereich der Kommunikation frühzeitig Auskünfte einholen dürfen.“

Gleichzeitig reagiert Bayern bei der Änderung des Verfassungsschutzgesetzes auf die Rechtsprechung des BVerfG in seinem Urteil zum Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) vom 20.04.2016.

Herrmann: „Das Urteil des BVerfG betrifft mit dem BKA-Gesetz zwar den polizeilichen Bereich. Mir ist es aber wichtig, die Vorgaben des BVerfG, soweit sie übertragbar sind, konsequent und zügig auch für unseren Verfassungsschutz umzusetzen. Das schafft Rechtssicherheit.“

Wie der Innenminister erklärte, werden bspw. Vorgaben des BKAG-Urteils zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und von Berufsgeheimnisträgern, wie etwa Rechtsanwälten, umgesetzt. Ebenso wird das Gesetz künftig zwischen akustischer und optischer Wohnraumüberwachung unterscheiden.

Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei Nr. 14 v. 23.01.2018 (Bericht aus der Kabinettssitzung)

Redaktionelle Hinweise

Redaktionelles Update v. 24.01.2018

  • Zum Gesetzentwurf: hier.