Aktuelles

BayVGH: Rechtmäßigkeit eines Programmänderungsverlangens – Anordnungsbefugnis der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien

Sachgebiete: Presse-, Rundfunk-, Medienrecht; Staats- und Verfassungsrecht / BayVGH, Urt. v. v. 20.09.2017 – 7 B 16.1319 / Weitere Schlagworte: Ausstrahlungsverbot von Sendungen der „Ultimate Fighting Championship“ (UFC); Rundfunkfreiheit; Berufs(ausübungs)freiheit; Verstoß gegen Programmgrundsätze / Landesrechtliche Normen: BV; BayMG

Leitsatz:

Anzeige

Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich durch Art. 5 GG garantierten Rundfunkfreiheit, die in ihrem Kern Programmfreiheit ist, und der durch Art. 12 GG geschützten Berufs(ausübungs)freiheit ist es der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien verwehrt, ohne eine entsprechende gesetzliche Ermächtigung aus inhaltlichen Gründen unmittelbar selbst gegen einzelne Formate einer genehmigten Fernsehsendung vorzugehen und eine entsprechende Änderung dieses Programms zu verlangen. Das gilt auch dann, wenn die Einschätzung der Landeszentrale, die Sendung verstoße gegen Programmgrundsätze, weil sie zum Teil gewaltverherrlichend und jugendgefährdend sei, tatsächlich zutrifft.