In Erster Lesung beraten wurde ein Gesetzentwurf der SPD zur Änderung des Feiertagsgesetzes (Festlegung des 08.11.2018 als einmaliger gesetzlicher Feiertag in Bayern anlässlich der 100. Wiederkehr des Datums der Ausrufung des Freistaates Bayern am 08.11.1918 durch Kurt Eisner – „Die Dynastie Wittelsbach ist abgesetzt! Bayern ist fortan ein Freistaat!“). Weitere Gesetzentwürfe standen nicht auf der Tagesordnung. Die nächste Plenarsitzung (123.) findet laut Sitzungsplan des Landtags am 07.02.2018 statt.
Erste Lesung
In Erster Lesung wurde behandelt und nach Aussprache an den federführenden Ausschuss überwiesen:
Gesetzentwurf (SPD) zur Änderung des Feiertagsgesetzes – Festlegung des 08.11.2018 als einmaliger gesetzlicher Feiertag in Bayern anlässlich der 100. Wiederkehr des Datums der Ausrufung des Freistaates Bayern am 08.11.1918 (LT-Drs. 17/20325 v. 24.01.2018)
- Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
Sonstiges
Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.
Ass. iur. Klaus Kohnen; Foto/Abbildung: (c) ah_fotobox – Fotolia.com