Gesetzgebung

Staatskanzlei: Staatsregierung bringt Änderung des Bayerischen Polizeirechts auf den Weg

Die Staatsregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Bayerischen Polizeirechts beschlossen und ihn dem Landtag zur weiteren Behandlung zugeleitet. Möglichst schon im Frühsommer sollen die Änderungen der Polizeigesetze dort beschlossen werden, erklärte Innenstaatssekretär Gerhard Eck:

„Wir bringen einen Gesetzentwurf auf den Weg, der ausgewogen ist und zwei Ziele erreicht: Wir werden die Sicherheit der Menschen in Bayern weiter erhöhen und gleichzeitig die Bürgerrechte stärken, indem wir bspw. den Datenschutz weiter verbessern. Ich freue mich, dass der Gesetzentwurf in der Verbandsanhörung auf so viel Zustimmung gestoßen ist.“

Wie Staatssekretär Eck erklärte, werde die Bayerische Polizei zur Verbesserung der Sicherheitslage künftig noch bessere und modernere Eingriffsbefugnisse erhalten. Diese würden bundesweit einmal mehr Maßstäbe setzen im Kampf gegen Terror und Kriminalität. So wird die Bayerische Polizei mehr Rechte bei der Verwertung von DNA-Spuren haben.

„Hebt die Polizei z.B. die Werkstatt eines potentiellen Bombenbauers aus, ohne diesen am Tatort anzutreffen, kann sie künftig DNA-Spuren sichern, auch wenn diese zunächst keiner Person zuzuordnen sind. Diese Befugnis ist notwendig, um gefährliche Straftäter festzusetzen, noch bevor sie diese Vorbereitungen fortsetzen und zuschlagen können“, so Eck.

Weiter wird die Polizei auch bei der Cybercrime-Bekämpfung mit effektiveren Befugnissen ausgestattet.

Eck: „Wir möchten, dass unsere Bayerische Polizei nicht nur bei der ‚analogen‘ Kriminalitätsbekämpfung auf der Straße bundesweit den besten Job macht, sondern auch im Cyberraum.“

Immer mehr Täter ergaunern sich laut Eck im Netz Vermögenswerte in virtuellen Währungen, wie etwa ‚Bitcoins‘. Dies passiert bspw. durch Schadsoftware wie Erpressungstrojaner.

„Die Polizei kann nach den beschlossenen Gesetzesänderungen dieses erbeutete virtuelle Geld sichern und den wahren Eigentümer ermitteln“, so der Innenstaatssekretär.

Auch sog. Bodycams, die momentan in einem Pilotprojekt durch die Polizei getestet werden, will die Polizei künftig häufiger einsetzen.

„Der Bodycam-Einsatz muss immer dann möglich sein, wenn dies zum Schutz von potentiellen Opfern und Polizeibeamten erforderlich ist. Gerade Opfer von häuslicher Gewalt konnten aufgrund der bisherigen Rechtslage noch nicht vom Einsatz von Bodycams profitieren. Das werden wir im Sinne eines effektiven Opferschutzes ändern“, stellte Eck klar.

Ausdrücklich geregelt sein soll künftig auch der Einsatz von ‚Drohnen‘.

„Wir testen solche hochmodernen Fluggeräte derzeit in einem Pilotprojekt der Polizei und sind überzeugt von ihren Fähigkeiten. Drohnen können z.B. bei der Ortung von Handysignalen oder bei der Vermisstensuche wichtige ergänzende Hilfe leisten. Das kann ein entscheidender Vorteil sein“, erklärte Eck, „gerade wenn ein Polizeihubschrauber witterungsbedingt nicht einsetzbar ist.“

Weiter werden die europäischen Datenschutzvorgaben und die Rechtsprechung des BVerfG in seinem Urteil zum BKA-Gesetz umgesetzt und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt. So ist künftig etwa für mehr polizeiliche Eingriffe die Zustimmung eines Richters erforderlich, z.B. im Fall von längerfristigen Observationen oder für das Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes auch außerhalb von Wohnungen. Für einen noch besseren Schutz der Daten der bayerischen Bürgerinnen und Bürger wird außerdem eine „Zentrale Datenprüfstelle“ eingerichtet. Diese wird sicherstellen, dass für intensive Maßnahmen – Eck nannte als Beispiele die Wohnraumüberwachung, die Online-Durchsuchung und die automatisierte Überwachung der Telekommunikation – nur Daten für die Ermittlungsarbeit verwendet werden dürfen, die nicht den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen.

Eck: „Eines zieht sich wie ein roter Faden durch unseren Gesetzentwurf: Wir schaffen mehr Bürger- und Datenschutz, ohne dass dies zu mehr Täterschutz führt. So funktioniert moderne Polizeiarbeit!“

Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei Nr. 19 v. 30.01.2018 (Bericht aus der Kabinettssitzung)

Redaktionelle Hinweise

Der Gesetzentwurf enthält auch kommunalrelevante Änderungen des LStVG (Erleichterung der Voraussetzungen und Erweiterung des zeitlichen Anwendungsbereichs für gemeindliche Alkoholverbotsverordnungen).

Vgl. darüber hinaus auch Brodmerkel, Die Neuregelung der TKÜ im PAG als exemplarisches Beispiel einer umfangreichen Anpassungsgesetzgebung

  • Zum Gesetzentwurf Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Verfahrensstand und -verlauf, ggfls. amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: vgl. hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.