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Deutscher Städtetag: Städte mit außergewöhnlich hoher Zuwanderung dürfen nicht alleingelassen werden

Statement von Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, zum Thema Zuzugsstopp in einzelnen Städten für Flüchtlinge“

„In Städten wie Cottbus und Salzgitter gab es eine Vorgeschichte, bevor ein Zuzugsstopp für weitere Flüchtlinge erlassen wurde. Es gab Hilferufe der Städte an ihre Länder, weil diese Städte eine außergewöhnlich hohe Zuwanderung zu verzeichnen hatten und Schwierigkeiten bei der Integration auftraten. Dann haben die Länder schließlich gehandelt.

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Niedersachsen hat bereits im vergangenen Herbst eine negative Wohnsitzauflage für Salzgitter, Wilhelmshaven und Delmenhorst erlassen – mit einer befristeten Zuzugsbeschränkung. Auffällig ist, dass die bisher betroffenen Städte vor allem in Ländern liegen, die nicht von der vom Bund vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, in ihrem Land für alle Städte Wohnsitzauflagen zu bestimmen: Diese positiven Wohnsitzauflagen sehen vor, dass anerkannte Flüchtlinge zunächst in den Kommunen bleiben, denen sie zugewiesen wurden.

Die Fälle machen deutlich, dass Städte mit außergewöhnlich hoher Zuwanderung von ihren Ländern nicht alleingelassen werden dürfen. Sie brauchen Unterstützung und eine bessere Steuerung des Zuzugs, wenn es Probleme gibt. Und sie brauchen Hilfe der Länder bei der Integration, durch hinreichend Finanzmittel aus der Integrationspauschale des Bundes für Kitas und Schulen zum Beispiel. Es könnte sein, dass eine solche negative Wohnsitzauflage wie in niedersächsischen Städten auch für Cottbus oder Pirmasens erlassen wird. Und es nicht auszuschließen, dass weitere einzelne Städte folgen. Klar ist allerdings: Diese Städte stellen sich genauso wie zahllose andere Kommunen der Aufgabe der Integration. Sie wollen, dass Integration für bleibeberechtigte Zuwanderinnen und Zuwanderer gelingt.“

Statement des Deutschen Städtetags v. 01.02.2018