Gesetzgebung

StMI: Bundesrat macht Weg frei für Ausschluss der NPD von Parteienfinanzierung

Der Bundesrat hat mit heutigem Beschluss den Weg freigemacht für einen Ausschluss der „Nationaldemokratischen Partei Deutschlands“ (NPD) von der deutschen Parteienfinanzierung. Innenminister Joachim Herrmann begrüßte den einstimmigen Beschluss: „Die NPD verfolgt seit vielen Jahren erwiesenermaßen verfassungsfeindliche Ziele. Eine Demokratie darf sich das nicht gefallen lassen, sie muss sich wehrhaft zeigen und entschlossen reagieren. Das haben wir heute im Bundesrat getan. Unsere Botschaft ist ganz klar: Parteien, die den Staat bekämpfen, dürfen für ihre demokratiefeindlichen Ziele nicht auch noch Steuermittel kassieren.“

Herrmann, der schon seit Jahren fordert, der NPD finanzielle Zuwendungen zu streichen, hatte sich vor der Abstimmung nochmals im Bundesrat für einen Finanzierungsstopp eingesetzt und zu einem unverzüglichen Handeln aufgerufen:

„Wir dürfen die Kräfte, die unsere freiheitlich demokratische Grundordnung und alle ihre Werte beseitigen wollen, in keiner Form unterstützen!“

Der heutige Bunderatsbeschluss ermöglicht jetzt, den Ausschluss der NPD von der Parteienfinanzierung zügig zu beantragen. Über den Antrag entscheidet dann – so sieht es das Grundgesetz vor – das BVerfG. Dieses hatte in seinem Urteil vom 17.01.2017 Möglichkeiten aufgezeigt, politische Parteien zu sanktionieren, wenn ihre Anhänger erwiesenermaßen verfassungsfeindliche Ziele verfolgen. Das Gericht hat außerdem bereits entschieden, dass die NPD eine verfassungsfeindliche Partei ist. Der Deutsche Bundestag beschloss daraufhin die gesetzlichen Grundlagen für einen Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung. Hierzu war u.a. auch eine Änderung des Grundgesetzes notwendig.

Parteien genießen in einer parlamentarischen Demokratie einen hohen Stellenwert. Die Verfassung erkennt dies an und gewährt ihnen im Grundgesetz und insbesondere auch im Parteiengesetz gewisse Privilegien. Verfassungsfeindliche Parteien wie die NPD können auf Grund der gesetzlichen Änderungen jetzt von staatlichen Mitteln zur Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden. Auch die Streichung einer Reihe von steuerlichen Vorteilen für die Partei ist möglich.

Pressemitteilung des StMI Nr. 28 v. 02.02.2018

Redaktionelle Hinweise

Vgl. TOP 31 der 964. BR-Sitzung v. 02.02.2018: Antrag auf Entscheidung des Bundesrates über die Einleitung eines Verfahrens zum Ausschluss der „Nationaldemokratischen Partei Deutschlands“ (NPD) gem. Art. 21 Abs. 3 GG i.V.m. § 13 Nr. 2a, §§ 43 ff. des BVerfGG von der staatlichen Parteienfinanzierung

Voraussetzung für diesen Antrag war die Neuregelung der Parteienfinanzierung. Der Bundesrat hat auf seiner 959. Sitzung v. 07.07.2017 zugestimmt. Regelungsgegenstand waren zwei Gesetze:

  • TOP 1a: Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 21): Erläuterung zum TOP: hier; Vorgang im DIP: hier.
  • TOP 1b: Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung: Erläuterungen zum TOP: hier; Vorgang im DIP: hier.