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StMGP: Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml erfreut über bayerische Erfolge bei Berliner Koalitionsverhandlungen in den Bereichen Gesundheit und Pflege

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Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml hat das Ergebnis der Berliner Koalitionsverhandlungen in den Bereichen Gesundheit und Pflege begrüßt. Huml betonte am Mittwoch in Berlin: „Bayern konnte im Koalitionsvertrag wesentliche Erfolge für die künftige Ausrichtung der Pflege- und Gesundheitspolitik erzielen. Das gilt z.B. für unsere Forderung, die Familien von Pflegebedürftigen vor finanzieller Überlastung zu schützen: Auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern kann künftig erst ab einem Einkommen von € 100.000 im Jahr zurückgegriffen werden.“

Die Ministerin ergänzte:

„Es soll außerdem die Pflege im häuslichen Umfeld gestärkt und die Unterstützung für pflegende Angehörige verbessert werden. Pflegende Angehörige sollen bspw. Anspruch auf medizinisch erforderliche Reha-Leistungen haben. Auch wollen wir den Pflegeberuf attraktiver gestalten, um für diese wichtige Aufgabe künftig mehr Menschen zu gewinnen. Ein wesentlicher Punkt dabei ist die Bezahlung nach Tarif. Wir setzen uns dafür ein, einen flächendeckenden Tarifvertrag für Pflegekräfte im ambulanten und stationären Bereich zu erreichen. Dafür schaffen wir die Voraussetzungen.“

Huml fügte hinzu:

„Wir werden die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in der Alten- und Krankenpflege sofort und spürbar verbessern. Es werden Sofortmaßnahmen für eine bessere Personalausstattung in der Altenpflege und im Krankenhausbereich ergriffen und dafür zusätzliche Stellen zielgerichtet gefördert.“

Künftig sollen zudem Pflegepersonalkosten besser und unabhängig von Fallpauschalen vergütet werden. Die Pflegepersonalkostenvergütung berücksichtigt die Aufwendungen für den krankenhausindividuellen Pflegepersonalbedarf.

Die Ministerin unterstrich:

„Wir haben ferner wesentliche Fortschritte bei der Krankenhausfinanzierung erreicht: Tarifsteigerungen sollen künftig voll refinanziert werden. Wichtig ist auch, dass die Krankenhausplanung und -finanzierung weiterhin Sache der Länder ist. Denn nur regionale Lösungen können für die Menschen vor Ort eine optimale Versorgung garantieren.“

Die Ministerin ergänzte:

„Um den ärztlichen Nachwuchs und damit die medizinische Versorgung insgesamt zu stärken, wollen wir den Masterplan Medizinstudium 2020 zügig umsetzen: Das bedeutet mehr Medizinstudienplätze, ein stärkerer Fokus auf die Allgemeinmedizin und eine Landarztquote. Bayern hat in diesen Punkten bereits eine Vorreiterrolle übernommen. Ziel ist es, auch künftig eine flächendeckend gute Gesundheitsversorgung – gerade in ländlichen Regionen – zu erhalten.“

Huml unterstrich:

„Bei der flächendeckenden Versorgung spielt auch die Bedarfsplanung für niedergelassene Ärzte eine wichtige Rolle. Erfreulich ist, dass sie jetzt stärker an den Bedürfnissen vor Ort ausgerichtet werden soll. Die Bedarfsplanung soll kleinräumiger, bedarfsgerechter und flexibler gestaltet werden. Gleichzeitig erhalten Ärztinnen und Ärzte in unterversorgten ländlichen Regionen regionale Zuschläge. Damit stärken wir die wohnortnahe Versorgung und die ländlichen Räume.“

Die Ministerin unterstrich:

„Wir haben uns auch mit der Forderung nach einem Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durchgesetzt. Gerade in einem Flächenstaat wie Bayern brauchen die Patientinnen und Patienten den Apotheker als direkten Ansprechpartner vor Ort. Das Verbot soll verhindern, dass ausländische Versandapotheken die Versorgung von chronisch Kranken und den Verkauf hochpreisiger Arzneimittel an sich ziehen, weil dadurch viele unserer Apotheken ihre wirtschaftliche Grundlage verlieren könnten.“

Huml verwies zudem darauf, dass im Interesse der Patientinnen und Patienten eine sog. Bürgerversicherung verhindert werden konnte. Statt voreiligem Aktionismus mit unwägbaren finanziellen und rechtlichen Risiken werde nun sorgfältig geprüft, ob und wie die Vergütungssysteme modernisiert werden können.

Die Ministerin betonte:

„Vereinbart wurden dafür bessere Leistungen für GKV-Versicherte. So soll es neue Regeln für Terminservicestellen und mehr Sprechstundenzeiten geben. Außerdem soll die sprechende Medizin – das Arzt-Patienten-Gespräch – künftig besser vergütet werden. Damit wird eine Forderung aus Bayern endlich umgesetzt. Auch sollen medizinische Innovationen zum Wohle der Patientinnen und Patienten schneller in die ambulante Regelversorgung kommen können. Bayern konnte sich darüber hinaus mit der Forderung durchsetzen, die Vergütung für telemedizinische Leistungen auszubauen. Eine weiteres Anliegen Bayerns wurde ebenfalls aufgegriffen: So werden die Festzuschüsse auf Zahnersatz von bisher 50% auf 60% erhöht.“

Bayern hatte sich zudem für eine gerechtere Finanzierung der Krankenkassen eingesetzt. Die Ministerin betonte:

„Erfreulich ist, dass der Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) zur Verteilung der Beitragsgelder vom Gesundheitsfonds an die einzelnen Krankenkassen nochmal geprüft wird. Das Ziel einer regionalen Ausgestaltung des Morbi-RSA werde ich weiter verfolgen. Denn nach dem bisherigen System werden insbesondere bayerische Versicherte finanziell benachteiligt.“

Die Ministerin verwies ferner auf die geplanten Verbesserungen bei der Geburtshilfe:

„Zu einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung gehört für uns neben einer gut erreichbaren ärztlichen Versorgung auch eine wohnortnahe Geburtshilfe. Eine qualitativ hochwertige Geburtshilfe auch durch Belegärztinnen und -ärzte ist uns ein Anliegen. Wir werden die Finanzierungsgrundlagen dazu überprüfen.“

Huml fügte hinzu:

„Wir werden außerdem die Hospiz- und Palliativversorgung weiter stärken, insbesondere durch Kostenübernahme für die Koordination von Hospiz- und Palliativversorgungsnetzwerken sowie durch Verbesserungen bei der Versorgung von Kindern und in Altenpflegeeinrichtungen. Wir werden zeitnah überprüfen, ob die zuschussfähigen Leistungen bei den Hospizen angemessen erfasst sind.“

Pressemitteilung des StMGP Nr. 13 v. 07.02.2018