Gesetzgebung

StMI: Gesetzentwurf für neues ‚Großes Ehrenzeichen‘ im Landtag – Besondere Würdigung für 50 Jahre aktiven Dienst bei Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz

Der Bayerische Landtag hat heute in erster Lesung den Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein neues ‚Großes Ehrenzeichen‘ behandelt. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann geht es darum, ein 50-jähriges ehrenamtliches Engagement im aktiven Dienst bei Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz in Bayern künftig besonders zu würdigen.

„Wer sich so ausdauernd, über Jahre und Jahrzehnte hinweg, ehrenamtlich für seine Mitmenschen einsetzt, verdient unsere allerhöchste Anerkennung. Das neue ‚Große Ehrenzeichen‘ steht genau dafür: Unseren aufrichtigen Dank und für unseren Respekt vor einer unglaublichen Lebensleistung.“

Bei den freiwilligen Hilfsorganisationen und beim THW gibt es keine Altersgrenze für den aktiven Dienst. Wie Herrmann erklärte, hat der Landtag auf seinen Vorschlag hin im Juni des letzten Jahres beschlossen, die gesetzliche Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst vom 63. auf das vollendendete 65. Lebensjahr anzuheben. Wer bereits in der Jugendfeuerwehraktiv war, kann daher nun auch bei der Feuerwehr die Marke von 50 aktiven Dienstjahren erreichen. Der Innenminister:

„Dank unseres hohen medizinischen Versorgungsniveaus sind immer mehr Menschen im Alter noch topfit und voll belastbar. Wer seine Fertigkeiten und seine Erfahrungen über ein halbes Jahrhundert hinweg einbringt, ist eine Riesenbereicherung für unsere Gesellschaft. Das wollen wir mit dem neuen ‚Großen Ehrenzeichen‘ für jeden sichtbar würdigen.“

Im Bereich der Feuerwehr ist jährlich mit rd. 2.500 Auszeichnungen für 50 Jahre aktiven Dienst zu rechnen, bei den übrigen Organisationen mit rd. 1.750. Das ‚Große Ehrenzeichen‘ soll neben die bereits bestehenden Ehrenzeichen für eine 25-jährge (Silber) und 40-jährige Dienstzeit (Gold) treten.

Pressemitteilung des StMI Nr. 34 v. 07.02.2018

Redaktionelle Hinweise

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier.
  • Verfahrensstand und -verlauf, ggfls. amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: vgl. hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.