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StMUV: Besserer Schutz vor Sturzfluten – Bis zu 40 Gemeinden erhalten Fördermittel

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Die Starkregenereignisse in den letzten Jahren haben in Bayern viele lokale Hochwasser an kleinen Gewässern verursacht. Mit einem Sonderförderprogramm gegen Sturzfluten unterstützt das Bayerische Umweltministerium die Kommunen in Bayern bei der Vorsorge direkt vor Ort. Die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf betonte heute bei der Übergabe des ersten Förderbescheids aus dem Programm an die Gemeinde Fraunberg im Landkreis Erding:

„Der Schutz vor Sturzfluten ist eine neue wichtige Säule des Hochwasserschutzes in Bayern. Zentraler Baustein ist der Hochwasserschutz in den Regionen. Hochwasserschutz ist ein Gemeinschaftsprojekt und kann nur Hand in Hand mit den Kommunen erfolgreich sein. Das Förderprogramm ermöglicht es den Gemeinden, maßgeschneiderte Konzepte für den bestmöglichen Hochwasserschutz zu schaffen. Die Gemeinde Fraunberg ist die erste Kommune in Bayern, die eine solche Förderung erhält. Ich freue mich, dass die Gemeinde die Chance ergreift und aktiv Maßnahmen zum Schutz ihrer Bürger vor Hochwasser und Sturzfluten entwickelt.“

Ziel des von der Gemeinde Fraunberg zu entwickelnden Sturzfluten-Risikomanagements soll sein, neben kommunalen Schutzmaßnahmen insbesondere auch das Risikobewusstsein der Bürger und die Eigenvorsorge zu verbessern. Die Gemeinde hat vom Bayerischen Umweltministerium für die Entwicklung der Konzepte eine Förderung von € 150.000 erhalten.

Insgesamt stehen € 3 Mio. für Fördermaßnahmen in 40 Kommunen zur Verfügung. 24 Gemeinden haben sich derzeit zum Förderprogramm angemeldet. Fraunberg ist die erste Gemeinde, die eine Förderzusage erhält. Demnächst sollen Wolfratshausen, Traunstein und Wörth sowie weitere Gemeinden aus allen Regierungsbezirken ihren Zuwendungsbescheid erhalten.

Das Sonderförderprogramm richtet sich insbesondere an kleinere Kommunen, für die Sturzfluten eine existenzielle Bedrohung sein können. Ziel des Sonderförderprogrammes ist es, die Hochwassergefahren nicht nur von kleinen Gewässern, sondern auch von sog. wild abfließendem Wasser in einer Kommune zu erkennen. Darauf aufbauend werden individuelle Handlungsmöglichkeiten und Schutzmaßnahmen für die Kommunen sowie für die Betroffenen vor Ort aufgezeigt. Nicht nur die klassischen Möglichkeiten des technischen Hochwasserschutzes, sondern auch Elemente wie die Hochwasservorsorge bei der Flächennutzung oder Bauleitplanung werden dabei beleuchtet. Das Sonderprogramm ergänzt das bestehende Förderangebot zur ökologischen Gewässerbewirtschaftung und zum Hochwasserschutz an den Gewässern dritter Ordnung.

Insbesondere im Jahr 2016 haben Starkregen-Ereignisse auf kleinstem Raum massive Hochwasserkatastrophen mit Todesfällen und Schäden in Milliardenhöhe ausgelöst. Besonders die kleinen Gewässer waren von den extremen Sturzfluten betroffen. Die Hochwasserwellen lagen durch die massiven Niederschläge in vielen Bereichen weit über hundertjährlichen Ereignissen. Für den Hochwasserschutz investiert der Freistaat bis 2020 bayernweit rd. € 3,4 Mrd.

Weitere Informationen zum Sonderförderprogramm sind im Internet verfügbar unter http://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/foerderung/index.htm.

Pressemitteilung des StMUV Nr. 19 v. 09.02.2018

Redaktioneller Hinweis

Das Hochwasserschutzgesetz II trifft in § 1 Abs. 6 Nr. 12 BauGB neue Vorgaben zur Berücksichtigung der Belange der Hochwasservorsorge und des Hochwasserschutzes im Rahmen der Ausübung des bauleitplanerischen Ermessens, die bereits am 06.07.2017 in Kraft getreten sind. Die übrigen Vorschriften des Hochwasserschutzgesetzes II traten am 05.01.2018 in Kraft.