Die Landtags- und Bezirkswahlen finden am 14.10.2018 statt. Die Staatsregierung hat heute diesen Termin nach Anhörung der im Landtag vertretenen Parteien endgültig festgesetzt. Wie Innenminister Joachim Herrmann erklärte, ist der Wahltermin mit Blick auf die Belange der Kommunen der vernünftigste:
„Mit einer Wahl Mitte Oktober verschaffen wir den Kommunen Luft bei den arbeitsaufwändigen Vorbereitungsmaßnahmen. Damit vermeiden wir, dass ein großer Teil der Vorarbeiten in die Zeit der Sommerferien fällt. Insbesondere die Ausgabe der Briefwahlunterlagen findet verstärkt drei bis vier Wochen vor der Wahl statt.“
Auch die Bestellung und Schulung der Mitglieder der Wahlvorstände habe so genügend zeitlichen Vorlauf. Die Landtagswahlen fanden auch von 1974 bis 1990 im Oktober statt.
Die Neuwahl des Landtags muss frühestens 59 Monate, spätestens 62 Monate nach dem Tag der letzten Wahl stattfinden. Der frühestmögliche Termin wäre Sonntag, 19.08.2018, der spätest mögliche Sonntag, 11.11.2018.
Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei Nr. 35 v. 20.02.2018 (Bericht aus der Kabinettssitzung)
Redaktioneller Hinweis
Vgl. auch die Pressemitteilung des BayLfD v. 20.02.2018: „Bürger können sich gegen Wahlwerbung schützen“.