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Staatskanzlei: Steigende Migrantenzahlen auf westlicher Mittelmeerroute

Bekämpfung von Schleusern, Rücknahme abgelehnter Asylbewerber und Aufklärung über fehlende Bleibeperspektiven in Europa: Das sind für Europaministerin Dr. Beate Merk die zentralen Themen, angesichts derer sie bei ihrem Besuch in Marokko in Gesprächen mit Regierungsmitgliedern für eine noch engere Zusammenarbeit warb.

Merk: „Die zuletzt gestiegenen Ankunftszahlen über die westliche Mittelmeerroute machen überdeutlich, dass wir in unseren Anstrengungen nicht nachlassen dürfen. Marokko hat mittlerweile die Funktion als politisch stabiler Anker in der Region übernommen. Als Brücke zwischen Orient und Okzident strebt das Land eine Schlüsselrolle und Vorbildfunktion für weitere afrikanische Staaten an, etwa bei der Grenzsicherung und bei Rückführungen. Das haben wir im Auge und unterstützen es nach Kräften.“

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„Der Schutz der EU-Außengrenzen beginnt schon in Afrika“, so Europaministerin Dr. Merk weiter.

„Wir schützen unsere Grenzen am besten dadurch, dass illegale Migration nach Europa gar nicht erst entsteht. Dafür brauchen wir ein stärkeres Engagement aller Beteiligten, gerade auch der afrikanischen Staaten.“

Merk forderte in Marokko auch eine realistische Aufklärung über die Bleibeperspektiven in Europa. Hier stünden die afrikanischen Staaten in der Verantwortung. Die Ministerin:

„Es muss jedem klar sein: Menschen, die ohne Schutzgrund nach Europa kommen, haben bei uns keine Bleibeperspektive. Sie müssen Europa wieder verlassen. Hierüber müssen die Herkunftsländer informieren und die Aufklärung verbessern“, erklärte Europaministerin Dr. Beate Merk.

Marokko müsse jetzt auch schnellstmöglich zu einem sicheren Herkunftsstaat erklärt werden. Gleiches gelte für Algerien und Tunesien.

Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei Nr. 34 v. 20.02.2018

Redaktionelle Anmerkung zu „sicheren Herkunftsstaaten“

Die „sicheren Herkunftsstaaten“ i.S.v. Art. 16a Abs. 3 GG sind in Anlage 2 zu § 29a AsylG benannt. Der Asylantrag eines Ausländers aus einem sicheren Herkunftsstaat ist als offensichtlich unbegründet abzulehnen, es sei denn, er kann glaubhaft machen, dass ihm entgegen der gesetzlichen Regelvermutung Verfolgung droht.

Es kommt also auch in diesen Fällen zu einem individuellen Asylverfahren mit Anhörung. Die Regelung der sicheren Herkunftsländer wirkt sich jedoch deutlich beschleunigend aus, da in vielen Fällen der Sachvortrag zur Widerlegung der Regelvermutung nicht ausreichend ist und dadurch zeitaufwändige Beweiserhebungen und Sachverhaltsaufklärungen durch das BAMF entfallen. Zudem sind bei Asylanträgen, die als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurden, die Anfechtungsfristen verkürzt (Ausreisefrist eine Woche, § 36 Abs. 1 AsylG; Klageerhebung binnen einer Woche, § 74 Abs. 1 AsylG; keine aufschiebende Wirkung der Klage, § 75 Abs. 1 AsylG; Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ebenfalls binnen einer Woche nach Bekanntgabe der Entscheidung zu stellen, § 36 Abs. 3 Satz 1 AsylG; das Gericht soll grundsätzlich innerhalb einer Woche über den Antrag entscheiden, § 36 Abs. 3 Satz 5 AsylG).

Mit dem Gesetz vom 31.10.2014 zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer (BGBl. I S. 1649) wurden Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen.

Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) wurde auch die Einstufung von Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten beschlossen. Zuvor war eine entsprechende Initiative des Freistaats im Bundesrat noch gescheitert (auf der 932. Sitzung am 27.03.2015 wurde beschlossen, den entsprechenden Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten nicht beim Bundestag einzubringen).

Im Zuge des sog. Asylpakets II sollten auch die Demokratischen Volksrepublik Algerien, das Königreich Marokko und die Tunesischen Republik in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen werden. Der entsprechende Gesetzentwurf bedurfte jedoch der Zustimmung des Bundesrates, die dieser versagte.