Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/21184 v. 15.03.2018). Es wurde Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen empfohlen. Die Änderungen betreffen insbesondere den Einbau von Wasserzählern, Wasserversorgungsunternehmen sowie das Kommunalabgabengesetz (KAG).
Den Änderungsempfehlungen liegen folgende Anträge zugrunde, die dort näher begründet sind:
- LT-Drs. 17/20500 v. 31.01.2018: Widerspruchsrecht beim Einbau von Wasserzählern mit Funkmodul; Wasserversorgungsunternehmen in Privatrechtsform.
- LT-Drs. 17/20843 v. 22.02.2018: Änderung von Art. 13 KAG – Verarbeitung von Daten, die unter das Steuergeheimnis fallen, redaktionelle Änderung.
Weitere Informationen
- Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier.
- Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
- Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
- Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.
(koh)