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StMFLH: Füracker für einfache, faire und regionalisierte Grundsteuer – Gemeinden brauchen planbare Einnahmequelle

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„Wir wollen eine einfache, faire und regionalisierte Grundsteuer. Bayern tritt nach dem Urteil des BVerfG nach wie vor für eine Einfach-Grundsteuer ein, die für Bürger und Unternehmen transparent und unmittelbar nachvollziehbar ist“, stellte Bayerns Finanzminister Albert Füracker in einer ersten Stellungnahme zum Urteil des BVerfG von heute in Sachen Grundsteuer fest. Die Grundsteuer soll ausschließlich nach physikalischen Größen, nämlich Grundstücksgröße und Geschoßfläche, ermittelt werden. Diese Größen sind nicht streitanfällig und vermeiden in Zeiten steigender Immobilienpreise eine Steuererhöhung durch die Hintertür, betonte Füracker.

Die Finanzämter sollen bis zu einer Neuregelung weiter auf der Grundlage von Steuererklärungen die Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer feststellen, damit die Gemeinden nahtlos die Grundsteuer nach den noch festzulegenden neuen Maßstäben erheben können. Die Grundsteuer soll den Gemeinden unter Wahrung ihrer verfassungsrechtlich garantierten Hebesatzautonomie auch in Zukunft als zuverlässige und planbare Einnahmequelle erhalten bleiben, hob Füracker hervor. Dies stärkt die kommunale Selbstverwaltung.

Pressemitteilung des StMFLH Nr. 99 v. 10.04.2018

Redaktionelle Hinweise

  • Stellungnahmen zum Urteil auf einen Blick: vgl. hier.
  • Meldungen im Kontext „Grundsteuereform“: vgl. hier.