Gesetzgebung

Landtag: Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (VwZVG) sowie weiterer Rechtsvorschriften – Beschlussempfehlung mit Bericht

Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/21816 v. 19.04.2018). Er hat Zustimmung empfohlen. Das Gesetz soll am 01.06.2018 in Kraft treten.

Weitere Informationen

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  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)