Gesetzgebung

Landtag: Gesetzentwurf zur Änderung des Zuständigkeitsgesetzes (ZustG) – Beschlussempfehlung mit Bericht

Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/21826 v. 19.04.2018). Es wurde Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen empfohlen. Die Änderungen sind redaktioneller Natur. Das Gesetz soll am 01.06.2018 in Kraft treten.

Weitere Informationen

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier.
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  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)