Gesetzgebung

GVBl. (6/2018): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) verkündet

Das o.g. Gesetz v. 10.04.2018 wurde am 17.04.2018 verkündet (GVBl. S. 194). Das Gesetz soll das ehrenamtliche Engagement fördern, insbesondere die Bereitschaft und Möglichkeit, Fortbildungen zu absolvieren. Stichworte hierzu: Anspruch auf Erstattung der Entgeltfortzahlung im Fall der freiwilligen bezahlten Freistellung ehrenamtlicher Helfer; Erstattung des Verdienstausfalls selbständiger ehrenamtlicher Helfer bei Fortbildungsveranstaltungen; Schadensersatz für Sachschäden. Das Gesetz tritt am 01.05.2018 in Kraft.

Weitere Informationen

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Verbundene Meldungen: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)