Gesetzgebung

Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern

Die Staatsregierung hat o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 17/21858 v. 24.04.2018). In die Verfassung wird hiernach eine Regelung aufgenommen, mit der die Möglichkeit der Wiederwahl des Ministerpräsidenten nach einer Amtsdauer von 10 Jahren ausgeschlossen wird.

In Art. 44 BV soll folgender Abs. 6 angefügt werden:

(6) Wer das Amt des Ministerpräsidenten bereits zehn Jahre inne hatte, kann nicht wiedergewählt werden.

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(koh)