Gesetzgebung

GVBl. (9/2018): Gesetz zum weiteren Nachvollzug der Datenschutz-Grundverordnung im Landesrecht verkündet

Das o.g. Gesetz v. 18.05.2018 wurde am 24.05.2018 verkündet (GVBl. S. 341). Es tritt am 25.05.2018 in Kraft und bringt Änderungen des Bayerischen E-Government-Gesetzes (BayEGovG) und des Bayerischen Geodateninfrastrukturgesetzes (BayGDIG) (Stichworte zum BayEGovG: elektronische Rechnungsstellung, Verordnungsermächtigung). Darüber hinaus fördert das Gesetz die Barrierefreiheit von Angeboten der öffentlichen Verwaltung. So wird etwa in Art. 13 BayBGG eine Verpflichtung zum barrierefreien Internet und Intranet auch für die Gerichte eingeführt.

Weitere Informationen

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Verbundene Meldungen: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)