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StMJ: 170 Jahre Staatsanwaltschaften in Bayern

Die Verabschiedung des sogenannten Grundlagengesetzes am 4. Juni 1848 markiert die Geburtsstunde der bayerischen Staatsanwaltschaften. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback zu diesem ganz besonderen Jahrestag: „Konsequente Strafverfolgung, großartiger Dienst am Rechtsstaat und voller Einsatz für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger – das macht unsere bayerischen Staatsanwaltschaften nach 170 Jahren aus und ist wahrlich ein Grund zum Feiern. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatsanwaltschaften, die dazu ihren Beitrag geleistet haben und leisten, möchte ich heute von Herzen danken!“

Bausback betont:

„Der Rechtsstaat lebt ganz entscheidend vom Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger – hierfür ist es unabdingbar, dass unsere Gesetze eingehalten und Verstöße konsequent und angemessen geahndet werden. Dafür setzen sich unsere rund 800 aktiven bayerischen Strafverfolger bei den 22 Staatsanwaltschaften in ganz Bayern tagtäglich ein. Sie sichern unseren Rechtsfrieden und beschützen unsere Bürgerinnen und Bürger vor gefährlichen Straftätern. So zeigen sie den Menschen: Der Rechtsstaat ist präsent und ist für sie da!“

Nach dem Grundlagengesetz vom 4. Juni 1848 sollte nach französischem Vorbild eine Verurteilung nur dann möglich sein, wenn eine Anklage vorlag, die von sogenannten Staatsanwälten vertreten werden sollte. Aufgabe des Staatsanwalts war schon damals die des Wächters über das Strafverfahren. Er sollte unter anderem dafür sorgen, dass alle Tatsachen vollständig berücksichtig werden und das Strafverfahren gesetzesgemäß und beschleunigt abläuft. Seit dem 19. Jahrhundert entwickelten sich die Staatsanwaltschaften zu einem festen und unverzichtbaren Bestandteil der Justiz. Heutzutage oft als „objektivste Behörde der Welt“ bezeichnet, tragen sie alle den Beschuldigten be- und entlastende Umstände zusammen, um auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob Anklage erhoben oder das Strafverfahren eingestellt wird.

Bayerns Justizminister abschließend:

„Natürlich machen Digitalisierung und Globalisierung auch vor einer so altehrwürdigen Institution wie den Staatsanwaltschaften nicht halt. Auch sie müssen stets neue Herausforderungen meistern. Und die heißen zurzeit vor allem: Konsequentes Vorgehen gegen Extremismus und Bekämpfung von Cybercrime. Extremisten aller Couleur und weltweit vernetzten und technisch versierten Straftätern können wir nur mit hochspezialisierten Einheiten begegnen. Ich habe deshalb zwei schlagkräftige Zentralstellen gegründet: Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München und die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg. So sorgen wir mit modernen Strukturen dafür, dass unsere Staatsanwaltschaften mit der Zeit gehen und auch in den kommenden 170 Jahren ihre wichtigen Aufgaben effektiv erfüllen können!“

Pressemitteilung des StMJ Nr. 62 v. 04.06.2018