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StK: Staatsregierung beschließt Bayerischen Asylplan

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Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „Wir zeigen, dass unser Rechtsstaat funktioniert / Sachmittel statt Geldleistungen / 5.000 Gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten zusätzlich / Konsequente Steuerung, Begrenzung und Ordnung von Migration“ / Innenminister Joachim Herrmann: „Asylverfahren zügig abschließen / Ausreisepflicht ohne Wenn und Aber durchsetzen / Task Force gegen randalierende Asylbewerber / Sicherheit und Ordnung in und um bayerische Asylunterkünfte sicherstellen“

Der Ministerrat hat heute den Bayerischen Asylplan beschlossen.

Ministerpräsident Dr. Markus Söder:

„Mit dem Asylplan machen wir Tempo für eine Asylpolitik, die Probleme nicht auf die lange Bank schiebt, sondern anpackt und löst. Wir wollen zeigen, dass unser Rechtsstaat funktioniert und dadurch auch Vorbild in Deutschland sein. Der Staat muss schneller entscheiden, wer Anspruch auf Asyl hat und wer nicht. Wer nicht schutzbedürftig ist, muss unser Land so schnell wie möglich verlassen. Deshalb wird Bayern in Zukunft auch selbst abschieben. Um falsche Anreize zu beseitigen, wird es in Bayern kein ‚Asylgehalt‘, sondern möglichst nur noch Sachleistungen geben. Wir schaffen 5.000 zusätzliche gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten, damit auch nicht arbeitsberechtige Asylbewerber und Geduldete einen Beitrag leisten können. Bayern setzt auf eine konsequente Steuerung, Begrenzung und Ordnung von Migration, die neues Vertrauen in unseren Rechtsstaat schafft.“

Innenminister Joachim Herrmann:

„Mit dem heute im Ministerrat beschlossenen Maßnahmenpaket fahren wir in Bayern in Sachen Asyl einen klaren Kurs. Unsere Botschaft lautet: Wir wollen zügig abgeschlossene Asylverfahren. Wir beharren auf Sicherheit und Ordnung in und um bayerische Asylunterkünfte. Wer gewalttätig wird oder randaliert, hat sein Gastrecht verwirkt. Eine neue Taskforce wird in solchen Fällen für eine schnelle Reaktion des Rechtsstaats sorgen. Wir wollen einen konsequenten Rechtsstaat, der die Ausreisepflicht ohne ‚Wenn und Aber‘ durchsetzt. Was wir dagegen nicht brauchen können, sind falsche Anreize für mehr illegale Wirtschaftsmigration. Mit einem klaren Bekenntnis zum Sachleistungsprinzip und mit mehr gemeinnützigen Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerber machen wir deutlich: Das Asylrecht dient nicht zur Einwanderung in unser Sozialsystem, sondern ist ein hohes humanitäres Gut für wirklich Schutzbedürftige.“

Bayerischer Asylplan

Bayerische Bevölkerung und Freistaat Bayern sind durch den Asylbewerberzustrom der letzten Jahre vor immense Belastungen gestellt. Kein anderes Bundesland hätte diese Herausforderungen besser bewältigt. Gleichwohl ist klar: Zustände wie im Herbst 2015 dürfen sich nicht wiederholen. Unser Weg ist: Steuerung, Begrenzung und Ordnung der Migration:

1. Ausreisepflichtige müssen unser Land verlassen. Wir werden künftig auch mit eigenen Bayerischen Abschiebeflügen Ausreisen durchsetzen. Dazu:

  • Schnelle Zusatzschulung bayerischer Polizistinnen und Polizisten für Abschiebeflüge.
  • Weitere zusätzliche Abschiebehaftplätze, damit sich Ausreisepflichtige ihrer Abschiebung nicht entziehen können.

2. Eine ANKER-Einrichtung in jedem Regierungsbezirk für schnellere und effektivere Verfahren – von der Einreise bis zur Rückführung. Keine neuen Kapazitäten notwendig, wir knüpfen an bestehende Einrichtungen und die erfolgreichen Konzepte unserer bayerischen Transitzentren an. Wir werden die Präsenz der Verwaltungsgerichte zur Bündelung der Entscheidungen aller Stellen vor Ort sicherstellen.

3. Rückführungsprogramm für Afrika: gezielte Anreize für Ausreisepflichtige und Herkunftsstaaten durch Hilfen und Geldleistungen, um freiwillige Ausreisen zu steigern und Aufnahmebereitschaft der Herkunftsstaaten zu stärken.

4. Taskforce des Landesamts für Asyl und Rückführungen, um Ausreisen randalierender Asylbewerber zu beschleunigen. Wer in Aufnahmeeinrichtungen Gewalt gegen Polizei und Sicherheitskräfte übt oder randaliert, hat sein Gastrecht verwirkt.

5. „Sachmittel statt Asylgehalt“. Wo immer möglich: Sachleistungsprinzip umsetzen.

6. Gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten statt Untätigkeit: Insgesamt zusätzlich 5.000 Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber. Mangelnde Mitwirkung stärker sanktionieren. Wer bei uns lebt, muss etwas leisten!

7. Mehr Schutz für unsere Grenzen vor Straftätern, Gefährdern, illegal Eingereisten und Schleppern durch eigene Bayerische Grenzpolizei. Wirksame Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Grenzen notwendig, solange der EU-Außengrenzschutz nicht funktioniert. Hierzu gehören auch Zurückweisungen an der Grenze.

Zur Umsetzung des Asylplans hat der Ministerrat Folgendes beraten und beschlossen:

1. Durchsetzung der Ausreisepflicht – Bayerisches Rückkehrprogramm

Entscheidungen des Rechtsstaats müssen konsequent durchgesetzt werden. Der Bereich Asyl darf hier keine Ausnahme sein. Wer kein Bleiberecht in Deutschland hat, muss unser Land verlassen. Die Bayerische Staatsregierung hat das klare Ziel, die Zahl der Abschiebungen ausreisepflichtiger Ausländer und die Zahl der freiwilligen Ausreisen aus Bayern weiter zu steigern. Dazu wird sich Bayern künftig noch intensiver an Sammelabschiebungen beteiligen, die in Kooperation mit anderen Bundesländern und EU-Staaten erfolgen. Um sich von solchen Sammelabschiebungen unabhängiger zu machen, werden wir Ausreisepflichtige außerdem auch mit eigenen bayerischen Abschiebeflügen zurückführen. Dazu sollen Maschinen gechartert werden. Um personelle und organisatorische Engpässe beim Bund zu vermeiden, wird die Bayerische Polizei eigene Beamte schulen und zukünftig einsetzen. Auch beim Thema Abschiebungshaftplätze stellt sich der Freistaat künftig noch besser auf. Abschiebungen gelingen erfahrungsgemäß oft nur dann, wenn sie aus der Abschiebungshaft beziehungsweise aus dem Ausreisegewahrsam heraus erfolgen. Bayern stellt aus diesem Grund bereits jetzt mit 131 Abschiebungshaftplätzen rund ein Drittel der bundesweiten Kapazität. Bis 2022 soll in Passau außerdem eine neue Justizvollzugsanstalt entstehen mit bis zu 200 Abschiebungshaftplätzen. Auch in Hof sollen 2019 mit einer zusätzlichen Abschiebungshafteinrichtung weitere 150 Haftplätze entstehen. Bayern wird seine Abschiebekapazitäten darüber hinaus auch kurzfristig durch Nutzung vorrübergehender Lösungen (Container) deutlich erhöhen.

Um künftig noch mehr abgelehnte Asylbewerber zu einer freiwilligen Ausreise aus Bayern zu bewegen, werden bereits bestehende bayerische Förderprogramme mit einem Fördervolumen von 500.000 Euro zum 1. August 2018 in ein einheitliches Bayerisches Rückkehrprogramm zusammengeführt und die Mittel weiter aufgestockt. Mit dem Bayerischen Rückkehrprogramm soll ein neues, leistungsfähiges Förderprogramm entstehen, das mittellosen Staatsangehörigen nichteuropäischer Staaten zugutekommt. Aus dem Programm können Ausreisen beispielsweise dann gefördert werden, wenn eine Unterstützung der Ausreise aus anderen Programmen nicht oder nicht rechtzeitig gelingt und zum Beispiel mit einem Überbrückungsgeld für besonders schutzbedürftige Personen helfen oder bei den anfänglichen Mietkosten unterstützen. Zugleich könnte mit dieser Starthilfe auch die Bereitschaft der Herkunftsstaaten zur Rücknahme ihrer Staatsangehörigen erhöht werden.

2. ANKER Einrichtungen in allen Regierungsbezirken

Noch effizientere und schnellere Asylverfahren – diesem Ziel dient die Einrichtung von ANKER-Zentren auch in Bayern. Schnelle Klarheit über den Ausgang des Asylverfahrens hat für Bayern zentrale Bedeutung: Wird ein Asylbewerber anerkannt, kann so rasch wie möglich mit der Integration begonnen werden. Wird er abgelehnt, muss die Rückführung so schnell wie möglich durchgesetzt werden. Dazu werden alle wesentlichen Behörden (Unterbringungsverwaltung, Zentrale Ausländerbehörde, BAMF, Bundesagentur für Arbeit, Jugendämter, Verwaltungsgerichte, Gesundheitsämter) in ANKER-Einrichtungen gebündelt, die dem Vorbild der Bayerischen Transitzentren folgen, aber noch einen Schritt weitergehen, etwa durch die Einbindung der Bundesagentur für Arbeit. In diesen ANKER-Zentren werden Asylbewerber sofort nach der Einreise bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens untergebracht. Bei positiver Bleibeperspektive kann die Integration bereits in diesen Einrichtungen beginnen, die Verteilung auf die Kommunen erfolgt mit der Anerkennung. Abgelehnte Asylbewerber werden dagegen möglichst direkt aus der ANKER-Einrichtung zurückgeführt.

Jeder Regierungsbezirk wird eine ANKER-Einrichtung erhalten. Hierzu werden die bisherigen Erstaufnahmeeinrichtungen in Ingolstadt/Manching, Deggendorf, Regensburg, Bamberg, Zirndorf, Schweinfurt und Donauwörth in ANKER-Einrichtungen umgewandelt. Alle Zusagen über zeitliche Nutzung und Kapazitäten der Einrichtungen werden eingehalten. Die Staatsregierung rechnet damit, dass in Folge der getroffenen Maßnahmen ab Ende 2019 weniger Kapazitäten bei den ANKER-Einrichtungen erforderlich sein werden. Als Höchstkapazität gilt der auch durch den Bund vorgegebene Korridor von maximal 1.000 bis 1.500 Personen. Alle ANKER-Einrichtungen werden durch den Freistaat betrieben werden und damit in Landeshand bleiben. Die Umstellung auf ANKER-Einrichtungen soll in engem Kontakt mit den betreffenden Kommunen im Sommer 2018 erfolgen.

3. Sachmittel statt Geldleistungen

Bayern wird die Sozialleistungen für Asylbewerber, wo irgend möglich und rechtlich zulässig, von finanziellen Zahlungen auf Sachleistungen umstellen. Derzeit erhalten Asylbewerber die ihnen nach Bundesrecht zustehenden Leistungen teilweise in Sach- und teilweise in Geldleistungen. Das Spektrum umfasst Wohnen, Nahrung, medizinische Versorgung und Kleidung, aber auch das sogenannte Taschengeld für persönliche Bedarfe wie Kommunikation, Hygiene, Fahrkarten oder Freizeit. Um jedoch keine falschen Anreize für eine zusätzliche Migration zu setzen, soll in Bayern insbesondere in den ANKER-Einrichtungen der Grundsatz gelten: Sachleitungen statt Geld Alle verbliebenen Geldzahlungen werden in Bayern nun verstärkt auf den Prüfstand gestellt und künftig soweit als möglich durch Sachleistungen ersetzt. Hierzu zählen unter anderem die Ausgabe von Körperpflegepaketen und die Bereitstellung von W-LAN in allen größeren Unterkünften, die Versorgung mit ÖPNV-Tickets, aber auch die geplante Erprobung einer ‚Bezahlkarte‘, mit der die Aushändigung von Bargeld größtmöglich vermieden werden soll. Bayern ist damit auf dem besten Weg, das Sachleistungsprinzip maximal umzusetzen.

4. Gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber und Geduldete

Die illegale Wirtschaftsmigration darf keine weiteren Anreize erhalten. Daher wird Bayern die bestehenden Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerber im laufenden Verfahren und für sogenannten „Geduldete“ (das heißt bestandskräftig abgelehnte Asylbewerber, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist) nicht ausweiten. Um Asylbewerbern und Geduldeten aber trotzdem eine tagesstrukturierende Beschäftigung außerhalb des regulären Arbeitsmarkts zu ermöglichen, sollen in Bayern zusätzlich zu den bestehenden 3.000 weitere 5.000 neue Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entstehen. Diese Beschäftigungen, die keiner Erlaubnis durch die Ausländerbehörden bedürfen, sollen gemeinwohlorientiert sein und so auch die Akzeptanz der einheimischen Bevölkerung erhöhen. Asylbewerber können sich beispielsweise in den Unterkünften bei der Reinigung der Gemeinschaftsräume, bei der Essensausgabe oder bei der Pflege der Außenanlagen engagieren. Daneben sollen Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern entstehen, solange dadurch keine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse ersetzt oder verdrängt werden.

5. Sicherheit und Ordnung in und um bayerische Asylunterkünfte

Die Sicherheit und Ordnung hat in Bayern höchste Priorität. Der Schutz der Bewohner und des Personals in den Asylbewerberunterkünften und der Schutz der Allgemeinheit und Nachbarn im Umfeld dieser Einrichtung hat für die Staatsregierung einen sehr hohen Stellenwert. Wo es regional Probleme gibt, haben die Polizeipräsidien konsequent Maßnahmen ergriffen. Die Polizeipräsidien Oberbayern Nord und Oberfranken beispielsweise führen tägliche Schwerpunkteinsätze zur Steigerung der Sicherheitslage in und im Umfeld der Asylbewerberunterkünfte, aber auch im Innenstadtbereich in Ingolstadt/Manching und Bamberg durch. Hierzu gehören etwa eine offene Polizeipräsenz, die konsequente Verfolgung von Straftaten und Personenkontrollen und Durchsuchungen unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten. Noch schärfer wird Bayern künftig gegen Asylbewerber vorgehen, die zu Gewalt greifen oder randalieren. Eine neue Taskforce beim Landesamt für Asyl und Rückführungen wird in solchen Fällen die schnellstmögliche Abschiebung einleiten. Außerdem werden die Sicherheitsdienste in den Unterkünften konsequent ausgebaut, um Bewohner und Personal zu schützen und die Einhaltung der Hausordnung sicherzustellen. Die am 23. März im Ministerrat beschlossene Aufstockung des Sicherheitspersonals um weitere 200 Mitarbeiter soll möglichst bis zum Sommer dieses Jahres zügig und unbürokratisch umgesetzt werden. Aktuell sorgen 785 Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten in den bayerischen Erstaufnahmeeinrichtungen und in der Anschlussunterbringung für mehr Sicherheit und sorgen damit auch für eine Entlastung der Polizei.

Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei Nr. 108 v. 05.06.2018 (Bericht aus der Kabinettssitzung)