Bayerns Kultusminister Bernd Sibler hat heute im Bayerischen Landtag in München die Weiterentwicklung der Regelung zum privaten Umgang mit Smartphones an der Schule angekündigt:
„Zum kommenden Schuljahr werde ich einen Schulversuch zu den Vor- und Nachteilen des privaten Handygebrauchs außerhalb des Unterrichts an unseren Schulen starten. Unser Schulversuch soll Klarheit schaffen und zeigen, wie Schulen den privaten Gebrauch von Smartphones sinnvoll regeln können. Auf Basis dieser Erkenntnisse aus der Praxis können wir dann gemeinsam mit Schulleitern, Lehrern, Eltern und Schülern konkrete Überlegungen zu einer möglichen Neuregelung anstellen, die dem Alltag an unseren Schulen gerecht wird.“
Schulen in ganz Bayern sollen im Rahmen dieses breiten Schulversuchs im Schuljahr 2018/2019 die Möglichkeit erhalten, schulinterne Regeln aufzustellen, die die private Handynutzung einschließen. Die Details werden derzeit erarbeitet.
Schulversuch folgt dem Ergebnis des Runden Tisches
Der Schulversuch ist für Minister Sibler der logische nächste Schritt nach dem Ergebnis des Runden Tisches, zu dem er Mitte Mai Vertreter der Lehrer- und Schulleitungsverbände, der Elternverbände, des Landesschülerrats sowie der Schulaufsicht eingeladen hatte.
„Aus dem konstruktiven Dialog bei unserem Runden Tisch habe ich mitgenommen: Viele Lehrer-, Eltern- und Schülervertreter wünschen sich die Möglichkeit, schulinterne Regelungen für den privaten Gebrauch des Handys an der Schule zu definieren, zum Beispiel über das Schulforum. Schon der Diskussionsprozess ist aus meiner Sicht ein Gewinn und Ausdruck gelebter Mitbestimmung. Das führt zu hoher Akzeptanz. Eine völlige Freigabe der Handynutzung an Bayerns Schulen wollte dagegen niemand“, erklärt Minister Sibler.
Über eine schulinterne Regelung, die gemeinsam beschlossen wird, könnten die Regeln für eine private Nutzung auf ein breites Fundament gestellt werden.
„Mir ist wichtig, dass wir die Schulen bei dieser Weiterentwicklung nicht alleine lassen. Wir müssen sie bei dieser Aufgabe begleiten!“, betont der Minister.
Eine bloße Aufhebung der bisherigen gesetzlichen Regelung würde viele Schulen unvorbereitet treffen, sie müssten ohne Erfahrungsschatz Regelungen formulieren.
Zu Unterrichtszwecken werden Handys bereits breit eingesetzt
Zu Unterrichtszwecken werden Smartphones und digitale Speichermedien bereits heute an Bayerns Schulen breit eingesetzt.
„Wir haben in Bayern kein Handy-Verbot, sondern ein Handy-Gebot, das dem Auftrag der digitalen Bildung gerecht wird“, betont Bernd Sibler.
Eine private Nutzung ist dagegen bisher nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Pressemitteilung des StMUK Nr. 69 v. 06.06.2018