Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/22711 v. 07.06.2018). Er hat Zustimmung empfohlen – der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen mit der Maßgabe, dass das Gesetz am 01.08.2018 in Kraft tritt sowie weiterer redaktioneller Änderungen.
Weitere Informationen
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- Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
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- Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.
(koh)