Aktuelles

StMI: VG Bayreuth bestätigt Einziehung von Vermögen im Zusammenhang mit der verbotenen neonazistischen Vereinigung „Freies Netz Süd“

„Ich begrüße dieses Urteil außerordentlich. Es stärkt uns im Kampf gegen den Rechtsextremismus und bestätigt unsere Linie: Wir werden weiterhin konsequent gegen jede Form von Extremismus vorgehen.“ Das sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zum Urteil des VG Bayreuth, dass die Einziehung von Vermögen im Zusammenhang mit der verbotenen neonazistischen Vereinigung „Freies Netz Süd“ (FNS) für rechtmäßig erklärt hat und beide Klagen des FNS-Aktivisten Tony Gentsch sowie seiner Mutter abgewiesen hat.

„Das Ergebnis in diesem Fall zeigt klar und deutlich, dass unser entschlossenes Handeln gegen Rechtsextremismus durch das Verbot des ‚Freien Netzes Süd‘ und die damit verbundene Einziehung absolut richtig war.“

Am 23. Juli 2014 wurde das FNS vom Bayerischen Innenministerium verboten. Zugleich wurde das Grundstück „Oberprex 47“, das die FNS-Aktivisten zum „Nationalen Zentrum Hochfranken“ erklärt hatten und für Szene-Veranstaltungen nutzten, beschlagnahmt und eingezogen. Das dortige Anwesen, Wohnung und Wirtschaftsgebäude, stand im Eigentum der Mutter des FNS-Aktivisten Tony Gentsch. Darüber hinaus wurden Gegenstände des Versandhandels „Final Resistance“, der von Gentsch zusammen mit dem weiteren FNS-Aktivisten Matthias Fischer betriebenen wurde, entzogen. Über diesen Handel wurde unter anderem Propagandamaterial des FNS vertrieben. Die FNS-Vereinigung hatte die aggressiv-kämpferischen verfassungsfeindlichen Bestrebungen der 2004 verbotenen „Fränkischen Aktionsfront“ weiter verfolgt.

Pressemitteilung des StMI Nr. 195 v. 08.06.2018